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Mobbing: Hier darf der Chef nicht einfach wegschauen 

Arbeitgeber sind moralisch und gesetzlich dazu verpflichtet, die Integrität ihrer Angestellten zu schützen. Das gilt auch, wenn jemand in ihrem Team gemobbt wird.

(Bild unsplash)

Viele Mobbingopfer verschweigen ihr Martyrium. Die einen aus Scham, die anderen, weil sie nicht wissen, wo sie Unterstützung erhalten. Oder weil sie überzeugt sind, dass ihnen sowieso niemand helfen will oder kann. Statt sich zu wehren, ziehen es Opfer oft vor, die Stelle zu wechseln.

Mobbende Vorgesetzte und unscharf gezogene Grenzen

Zu erkennen, dass man gemobbt wird, ist nicht immer ganz einfach. Dazu sind die Grenzen zwischen kollegialen Neckereien und Mobbing zu fliessend. Auch möchte man ja nicht als humorlos und überempfindlich gelten. Hinzu kommt, dass Angriffe auf die persönliche Integrität gerne kleingeredet werden. Leider oft gerade von den Menschen, die ihre Angestellten davor schützen sollten: den Vorgesetzten.

Auf seiner Webseite seco.admin.ch erklärt das Staatssekretariat für Wirtschaft, was Mobbing ist und wie man es erkennt.

Mobbing in fünf Schritten

Als Mobbing gelten Angriffe auf die persönliche Integrität, die über eine längere Zeit andauern. Es gibt fünf Angriffsformen:

  • Jemandem verweigern, sich mitzuteilen: dem Opfer wird nicht zugehört, man lässt es nicht ausreden, unterbricht es, schreit es an und enthält ihm Informationen vor.
  • Soziale Kontakte unterbinden: Das Opfer wird ausgegrenzt und ignoriert.
  • Soziales Ansehen untergraben: Die Täter machen sich über das Opfer lustig, streuen Gerüchte, machen abwertende Bemerkungen oder sprechen Beleidigungen sogar offen aus.
  • Angriff auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation: Das Opfer wird schikaniert, erhält erniedrigende Arbeiten zugeteilt. Man nimmt ihm interessante, wichtige oder Freude bereitende Aufgaben weg und kritisiert seine Arbeitsleistung ungerecht.
  • Angriff auf die Gesundheit: Sexuelle Übergriffe und körper-liche Gewalt werden angedroht oder sogar ausgeübt.

Mobbing schadet der psychischen und physischen Gesundheit der Opfer. Es schadet aber auch den Betrieben, denn zu den Folgen von Mobbing zählen Leistungsabfall, längere krankheitsbedingte Ausfälle und häufige Stellenwechsel.

Um Angestellte und Betriebe für das Thema Mobbing zu sensibilisieren, hat das Seco die Broschüre «Mobbing und andere Belästigungen – Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz» publiziert. Sie steht auf der Seco-Webseite zum kostenlosen Her-unterladen bereit. Zudem finden Unternehmen, die ihre Angestellten vor Mobbing schützen wollen, auf der Webseite noch weiter-führende Informationen wie Studien und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Arbeitgeber sind im Zugzwang

Die persönliche Integrität seiner Angestellten zu schützen, ist keine noble Geste. Es ist eine Pflicht, die alle Arbeitgeber gemäss Arbeitsgesetz, Obligationenrecht und Strafgesetzbuch zu erfüllen haben. Zum Beispiel indem sie eine Betriebskultur schaffen, in der sich jeder und jede Einzelne wertgeschätzt fühlt. Ausserdem sollte es betriebsintern – oder auch extern – eine vertrauenswürdige, neutrale Ansprechperson geben. Alle Mitarbeitenden müssen wissen, dass sie sich bei Mobbingverdacht vorbehaltlos an diese Stelle wenden können.

(Riccarda Frei)