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Ein Arbeitsplatz in der Sonne macht Schutz nötig

Die Outdoor-Saison hat begonnen. Damit auch die Zeit der brennenden Haut und tränenden Augen bei den Mitarbeitenden von Garten- und Terrassenrestaurants.

Nicht nur die Gäste müssen gegen die Sonne geschützt werden, sondern auch die Mitarbeitenden. (Unsplash)

Die Menschen lieben es, auf Sonnenterrassen, in Gartenrestaurants und Boulevardcafés zu sitzen und sich verwöhnen zu lassen. Auch für viele Servicemitarbeitende ist es eine willkommene Abwechslung, im Freien zu arbeiten. Dabei wird leider oft vergessen, dass der Service unter freiem Himmel gewisse Schutzmassnahmen nötig macht. Dies nicht nur an strahlend schönen Sommertagen während der Hochsaison, sondern bereits jetzt, im Frühling.

Das unterschätzte Risiko

Die Kraft der Sonne wird gerade im Frühling, im Herbst und an leicht bedeckten Tagen oft unterschätzt. Als Folge wird der Hautschutz vernachlässigt.

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva warnt in ihrem Merkblatt «Sonne, Hitze und Ozon»: «Bereits im Frühling werden die UV-Strahlen so intensiv, dass Hautschädigungen möglich sind. Obschon es zu dieser Jahreszeit noch eher kühl ist, muss die Haut geschützt werden.» Die Suva, geht davon aus, dass pro Jahr 1000 Berufstätige, die im Freien arbeiten, an Hautkrebs erkranken. Darunter nicht nur blonde, hellhäutige Menschen, sondern auch solche mit dunklem Teint. Gemäss Bundesamt für Statistik zählen Hautmelanome zu den fünf häufigsten Krebserkrankungen mit tödlichem Ausgang. Pro 1000 Höhenmeter nimmt die Intensität der Sonnenstrahlen um 10 Prozent zu. Entsprechend höher ist das Risiko, sich Hautschäden zuzuziehen.

Dunkle, dichtgewebte Stoffe schützen besser

Um das Risiko von Sonnenbrand, vorzeitiger Hautalterung und Hautkrebs zu senken, sollten sich alle, die im Freien arbeiten, konsequent schützen. Zum Beispiel durch das Tragen spezieller UV-Schutz-Kleidung. Beim Kauf solcher Kleidungsstücke sollte man unbedingt auf das Label «UV-Standard 801» oder das Gütesiegel «AS/NS» achten. Wie alle Stoffe schützen auch diese Textilien schlechter vor UV-Strahlen, wenn sie gedehnt, feucht oder nass sind.

Wer gerne helle, luftige Stoffe trägt oder solche Berufsbekleidung hat, sollte sich auch unter der Kleidung eincremen. Denn helle, lichtdurchlässige Gewebe schützen nicht so gut wie dicht-gewebte Stoffe in kräftigen, dunklen Farben. Auch bieten künstliche Fasern besseren Schutz gegen die Sonne als Naturfasern.

Schmieren und salben

Alle unbedeckten Hautstellen sollten mit Sonnenschutzmittel eingecremt werden. Dabei Nacken und Ohren nicht vergessen. Die Sonnencreme sollte mindestens einen Lichtschutzfaktor LSF von 15 aufweisen. Besser wäre jedoch ein Schutzmittel mit einem höheren Faktor. Denn auf feuchter, schwitzender Haut geht ein Teil der Wirkung verloren.

Wer in direktem Gästekontakt steht, sollte eine Sonnencreme verwenden, die nur dezent parfümiert oder sogar geruchslos ist. Das Eincremen selbst sollte man regelmässig und mehrmals am Tag wiederholen. Am besten alle zwei Stunden.

(Riccarda Frei)


Sonnenschutz in Kürze

Ob Milch, Lotion oder Creme – das gewählte Sonnenschutzprodukt sollte einen Lichtschutzfaktor LSF von mindestens 15 aufweisen. Unbe­kleidete Hautstellen sollten alle zwei Stunden eingecremt werden. Idealerweise trägt man langärmelige Kleidung in kräftigen, dunklen Farben oder spezielle UV-Schutz-Kleidung. Wer im Freien seine Augen mit einer Sonnenbrille schützen möchte, muss darauf achten, dass die Brillengläser unbedingt das CE-Zeichen und den Vermerk «100 % UV» tragen.