Seit der Einführung der AHV im Jahr 1948 sorgte diese für zahlreiche Debatten. Auch dieses Jahr stehen Entscheide an.
Die Altersvorsorge steht auf der Sorgenliste der Schweizer weit oben. Wie können Renten für künftige Generationen gesichert werden? Diese Frage beschäftigt die Politik immer wieder.
Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung trat am 1. Januar 1948 in Kraft, vor 75 Jahren. Ein erster Anlauf für ein Gesetz war 1931 vor dem Volk gescheitert. Zwischen 1948 und 1997 wurde die AHV insgesamt zehn Mal revidiert.
Mit den 2000er-Jahren kam die Zeit der Niederlagen für Bundesrat und Parlament. Das Stimmvolk lehnte eine 11. AHV-Revision 2004 und 2011 ab, beide Vorlagen sahen die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre vor. 2017 schickte das Volk die Vorlage Altersvorsorge 2020 bachab, welche die gleichzeitige Reform der 1. und 2. Säule anstrebte. Die Erhöhung des Frauenrentenalters scheiterte erneut.
Die Blockade endete im vergangenen September, als das Stimmvolk der Reform AHV 21 und damit dem Frauenrentenalter 65 knapp zustimmte. Die Vorlage sichert gemäss dem Bund die Renten bis ins Jahr 2030.
Dies legt nahe, dass für die langfristige Sicherung der Altersvorsorge weitere Reformen anstehen. Seit über einem Jahr befasst sich das Parlament mit der Revision der beruflichen Vorsorge. Eine Grossbaustelle, die noch viel zu reden geben wird. Ebenfalls in den Räten befindet sich die Volksinitiative des Gewerkschaftsbundes für eine 13. AHV-Rente. Die gestärkte AHV soll die Frauen-Renten-Lücke und die sinkenden Renten in der Pensionskasse ausgleichen. Der Nationalrat lehnte die Vorlage ab, die Debatte im Ständerat steht noch aus. Die Volksabstimmung findet vermutlich 2024 statt.
(agu)