Die Frühlingssession von National- und Ständerat ist vorbei. Das Parlament hat unter anderem die Reform der Beruflichen Vorsorge und eine 13. AHV-Rente beraten.
Eine der gewichtigsten Vorlagen, die das Parlament in den vergangenen drei Wochen beraten hat, ist die Reform der Beruflichen Vorsorge. Mit deutlichen Mehrheiten haben National- und Ständerat einen tieferen Umwandlungssatz und damit tiefere Renten gutgeheissen. 15 Übergangsjahrgänge sollen mit Ausgleichsmassnahmen kompensiert werden. Die Vorlage ist umstritten, die Ratslinke und die Gewerkschaften sprechen von einer Abbau-Vorlage. Das Referendum ist quasi gesichert und das Volk dürfte das letzte Wort haben. Hier gehts zum ausführlichen Bericht.
Zur Ablehnung empfohlen hat das Parlament die Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)". Die Vorlage will mit der gestärkten AHV die Frauen-Renten-Lücke und die sinkenden Renten in der Pensionskasse ausgleichen. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im nächsten Jahr stattfinden. Der Ständerat hat zudem der Renteninitiative der Jungfreisinnigen eine Absage erteilt, die eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre vorsieht. Das Geschäft wird als nächstes im Nationalrat behandelt.
Eine erfreuliche Nachricht für die Branche ist die Annahme der Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus. Damit werden innovative Tourismusprojekte vorübergehend stärker gefördert. Konkret steigt der durch Innotour vergebene Bundesanteil an innovative Projekte zwischen 2023 und 2026 von heute maximal 50 auf bis 70 Prozent. Dadurch sinken die Investitionskosten für die Projektträger. Die zusätzliche Förderungsmassnahme kostet zusätzliche 20 Millionen Franken.
Weiter hat das Parlament entschieden, einen Urlaub für Hinterlassene Elternteile einzuführen. Stirbt ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes, hat der überlebende Vater oder die überlebende Mutter künftig Anspruch auf 16 Wochen Urlaub. Mit der neuen Lösung will das Parlament verhindern, dass der Mutterschafts- respektive der Vaterschaftsurlaub bei einem Todesfall kurz nach der Geburt eines Kindes erlöscht. Heute ist dieser Fall nicht klar geregelt.
(SDA/agu)