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«Das müssen die Chefs wissen»

Mitarbeitende in eine Weiterbildung zu schicken, hat auch für Betriebe Vorteile. Einer davon ist noch zu wenig bekannt: die Arbeitsausfallentschädigung.

Jonas Schmid, viele Chefs wissen nicht, dass sie für Mitarbeitende, die eine Weiterbildung besuchen, eine Arbeitsausfallentschädigung erhalten. Woran liegt das?
Dieser Vorteil wurde bisher kaum in den Fokus gerückt. Das wollen wir ändern.

Für welche Weiterbildungen gibt es eine Arbeitsausfall­entschädigung?
Für viele subventionierte Aus- und Weiterbildungen des L-GAV-Programms «Weiterbildung inklusive». So werden bei den Basisangeboten die Fide-Sprachkurse, EBA-Nachholbildungen und modulare Ausbildungen in der Westschweiz entschädigt. Das trifft auch für Berufsprüfungen, höhere Fachprüfungen und für das Nachdiplomstudium zu.

Jonas Schmid ist Leiter Subventionen bei der Hotel & Gastro Formation. (zvg)

Wer bestimmt, welche Ausbildungen entschädigt werden?
Dafür ist der Ausschuss der Aufsichtskommission für den L-GAV im Gastgewerbe zuständig.

Wie hoch ist die Arbeitsausfallentschädigung?
Sie wurde für 2024 so festgelegt: Fide-Sprachkurs 10 Franken pro Lektion, Progresso 100 Franken pro Tag, EBA 109 Franken pro Tag, Berufsprüfungen 140 Franken pro Tag, höhere Fachprüfungen und Nachdiplomstudien 170 Franken pro Tag. Diese Ansätze beziehen sich auf eine 100-Prozent-Anstellung. Bei geringeren Anstellungspensen wird die Pauschale prozentual angepasst.

Woher stammt das Geld für die Arbeitsausfallentschädigung?
Die Entschädigungen werden durch die L-GAV-Vollzugskostenbeiträge der Betriebe und Mitarbeitenden finanziert. Es ist also eine Finanzierung von der Branche für die Branche.

Erhalten Arbeitgeber die Arbeitsausfallentschädigung automatisch?
Nein, diese Entschädigung muss beantragt werden. Nach der Anmeldung für eine Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden die Ausbildungsvereinbarung. Sie ist gleichzeitig das Subventionsgesuch. Diese Unterlagen werden dann bei der Subventionsabteilung der Hotel & Gastro Formation Schweiz eingereicht und von ihr bearbeitet.

Was gilt es sonst noch über die Entschädigung zu wissen?
Die Betriebe sind dazu verpflichtet, die Tage, an denen sich ihre Mitarbeitenden weiterbilden, als Arbeitszeit zu deklarieren. Die Arbeitsausfallentschädigung ist dazu gedacht, die Betriebe für den Lohn, den sie ihren Mitarbeitenden auch während der Weiterbildung bezahlen, teilweise zu entschädigen.

(Riccarda Frei)


Zur Person

Jonas Schmid ist seit über 18 Jahren für die Hotel & Gastro Formation Schweiz in Weggis tätig. Seit 2013 leitet er dort den Fachbereich Subventionen.


Mehr Informationen unter:

weiterbildung-inklusive.ch

mein-progresso.ch