Mediadaten Données Media Olympiade der Köche

Der Sound im Hintergrund

Ambiente und Technik sind zwei Begriffe, die für das Gastgewerbe von Bedeutung sind. Beides vereinigt sich bei der Hintergrundmusik. Doch wie ist das mit den Urheberrechten?

Musikboxen waren früher Eyecatcher in den Betrieben. Heute kommt die Musik in den Restaurants oft über Musik-Apps. (Adobe-Stock)

Eine Wirtin beschwerte sich jüngst in einem Artikel der «Basler Zeitung» über einen Gast, der sein Home Office in ihre kleine Kaffeestube verlegte. Mit seinem Büroequipment besetzte er einen Vormittag lang einen Vierertisch. Besonders unerhört fand die Gastgeberin aber, dass sich der Gast über die Musik beschwerte und bat, diese abzustellen. Sie würde sein Online-Meeting stören.

In der Gastronomie ist es eine Gratwanderung, die Musik zu finden, welche für alle Gäste stimmt. Allgemein sollte die Musik dezent im Hintergrund gespielt werden, so dass sich die Gäste unterhalten können. Dabei gilt: Wer junges Publikum anspricht, sollte eher Pop und R ’n’ B spielen. Für etwas ältere Gäste sind Jazz, Lounge oder Klassik die bessere Wahl.

Was aber vielen Betrieben nicht bewusst ist: Wird Musik abgespielt, ist eine Gebühr bei der Suisa fällig. Die Suisa vertritt die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken. Eine Gebühr an die Suisa ist zum Beispiel beim Auftritt eines DJs oder einer Live-Band zu entrichten, bei der Durchführung eines Karaokeabends oder bei der Übertragung eines Fussballspiels. Selbst für das Abspielen von Hintergrundmusik braucht es eine Bewilligung. Zudem sind Gebühren an die Serafe fällig, die für die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren zuständig ist.

Einer, der sich dieser Zahlungspflichten bewusst ist, ist Pascal Gloser, Gastgeber im Relais & Châteaux Hotel Krone in Regensberg/ZH. «Wir haben zwar in der Ausbildung gelernt, dass Urheberrechte selbst bei Hintergrundmusik fällig sind, doch in der Praxis denken viele Gastronomen nicht daran.» In seinem Betrieb lässt Gloser nicht nur tagsüber Hintergrundmusik laufen, sondern beschäftigt zwei- bis dreimal die Woche einen Pianisten. Selbstredend, dass er für diese beiden Unterhaltungsmodule die dafür anfallenden Gebühren bezahlt.

(Ruth Marending)


Mehr Informationen unter:

suisa.ch

kroneregensberg.com