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Im Alter versorgt mit guter Vorsorge

AHV und BVG sind gesetzlich vorgegeben. Da stellt sich die Frage, ob es da überhaupt noch eine private Vorsorge braucht.

Die private Vorsorge ist ein wichtiger Pfeiler für den Lebensabend. (Adobe Stock)

1950 lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei Frauen bei 83 Jahren und bei Männern bei 77 Jahren. Durch die demografische Entwicklung erhöht sich die Lebenserwartung im Jahr 2030 voraussichtlich bei Frauen auf 92 Jahre und bei Männern auf 89 Jahre. Mit diesem Hintergrund ist eine solide private Vorsorge und der damit mögliche individuelle Kapitalaufbau für ein selbstbestimmtes Leben im Alter äusserst wichtig.

Um den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können, ist die private Vorsorge unabdingbar.

Gemäss dem Bundesamt für Statistik erhöhen sich zwischen dem 65. und 75. Altersjahr die Lebenshaltungskosten aufgrund von Freizeitaktivitäten und Reisen. Mit der privaten Vorsorge sollte deshalb möglichst früh begonnen werden, damit auch mit kleinen Beiträgen möglichst viel für die Sicherstellung des Lebensstandards im Alter angespart werden kann. 

Bereits in jungen Jahren beginnen

Für junge Arbeitnehmende sind flexible Lösungen wichtig. So können Prämien, Erwerbsunfähigkeitsrenten und Todesfallkapitalien an sich verändernde Lebensereignisse angepasst werden. Entsprechend empfiehlt ein Sprecher der Swiss Life, der ein führender Anbieter von Vorsorge- und Finanzlösungen in ganz Europa ist, eine Vorsorgelösung mit flexiblen Sparbeiträgen wie etwa eine 3a-Police oder eine 3a-Banklösung.

Jungen Berufsleuten, die sich selbständig machen wollen, rät der Sprecher der Swiss Life eine Bank-Vorsorge-Lösung. Dies ist für den Kapitalaufbau wichtig, der für die Selbständigkeit benötigt wird. Parallel dazu sollte man für die Altersvorsorge mit einer Versicherungslösung sparen, bei der auch ein Invaliditäts- oder Todesfall abgesichert ist.

Interessant dabei ist, dass die Prämien für die Säule 3a jedes Jahr von den Steuern abgezogen werden können. Wird später das Kapital bezogen, werden diese Bezüge mit der Kapitalleistungssteuer besteuert. Zur Anwendung gelangt dabei ein reduzierter Steuersatz. Und die Berechnung erfolgt in der Höhe der Kapitalleistungssteuer getrennt vom übrigen Einkommen.

Deshalb gibt es hier Spielraum zur Steueroptimierung, indem man die Vorsorgegelder in unterschiedlichen Jahren bezieht. Doch aufgepasst: Dies ist nicht in allen Kantonen möglich. Eine Abklärung ist nötig. Zudem gibt es kantonale Unterschiede bei den Steuersätzen.

(Ruth Marending)


Wie finde ich die richtige Lösung?

Durch einen eingehenden Vorsorge- und Versicherungscheck können die Versicherungen optimal auf das Risiko ausgerichtet und Überversicherungen vermieden werden. Swiss Life bietet einen solchen Check an. Nach einer Analyse der finanziellen Situation wird ein persönlicher Vorschlag erarbeitet, der während drei Jahren kostenlos an eventuell veränderte Gegebenheiten angepasst werden kann.

www.swisslife.ch