Rund um Corona und Kurzarbeit muss der Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union viele Fragen beantworten. Hier die Antworten zu den wichtigsten.
Ja, das ist richtig. Die Kurzarbeitsentschädigung ist in der Regel 80 Prozent, ausser bei ganz tief Verdienenden – siehe weiter unten. Mit 80 Prozent von tiefen Löhnen ist schwierig zu leben. Entweder kann man sich noch irgendwo einschränken oder man muss zum Sozialamt. Dieses berechnet das Existenzminimum und zahlt die Differenz. Deshalb fordert die Hotel & Gastro Union, dass es bei Löhnen unter 5000 Franken 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung gibt. Leider sind die Löhne im Gastgewerbe tief. Unter anderem auch deswegen, weil sich wenige Mitarbeitende organisieren. Denn um faire Löhne im Gastgewerbe müssen sich die Mitarbeitenden im Gastgewerbe kümmern.
Als Geringverdienende gelten grundsätzlich Mitarbeitende, die bei einem Vollzeitpensum über ein monatliches Einkommen von maximal 4340 Franken verfügen. Das gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2020:
Der Arbeitgeber muss während der Kurzarbeit die vollen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der normalen Arbeitszeit bezahlen. Er ist berechtigt, die vollen Beitragsanteile der Arbeitnehmenden vom Lohn abzuziehen, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
Zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 31. Dezember 2020 bestand kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Seit dem 1. Januar 2021 haben Lernende wieder Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Ein Anspruch besteht jedoch nur, falls im Betrieb die Fortsetzung des Lehrverhältnisses gewährleistet ist. Dieser Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ist befristet bis 30. Juni 2021.
Zwischen dem 1. September 2020 und dem 31. Dezember 2020 bestand kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Seit dem 10. Januar 2021 haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen wieder Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.
(Mario Gsell)
Stefan Unternährer ist Leiter des Rechtsdienstes der Hotel & Gastro Union. Wenn Sie Fragen oder Probleme rund um die Arbeitsbedingungen haben und Mitglied der HGU sind, erhalten Sie gratis Rechtsauskunft.
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