Die Kantone sollen bis zu zwölf Sonntagsverkäufe im Jahr bewilligen können, findet die Wirtschafts-kommission des Ständerats.
Durch eine Änderung des Arbeitsgesetzes sollen die Kantone die Möglichkeit haben, die maximale Anzahl Sonntagsverkäufe von vier auf zwölf zu erhöhen. Einer Standesinitiative des Kantons Zürich stimmte die Kommission mit zehn zu zwei Stimmen zu. Der Detailhandel erhalte so ein Instrument, um im harten Wettbewerb mit dem Onlinehandel besser bestehen zu können, heisst es in einer Mitteilung. Als nächstes entscheidet die Wirtschaftskommission des Nationalrats über den Vorschlag.
Eine weitere Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten ging der Ständeratskommission jedoch zu weit. Mit sechs zu zwei Stimmen bei vier Enthaltungen empfiehlt sie eine Motion zur Ablehnung, die eine grundsätzliche Lockerung des Arbeitsrechts an Sonntagen für kleine Lebensmittelläden fordert. Die Motion biete Interpretationsschwierigkeiten und Abgrenzungsprobleme. Die Motion geht nun in den Ständerat.
Die Debatte über eine Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots läuft bereits seit einigen Jahren. Verschiedene Städte forderten die Einführung von Tourismuszonen, wie es sie in zahlreichen Feriendestinationen in den Bergen gibt. Dort dürfen die Läden auch am Sonntag öffnen.
Der Bundesrat schlug daraufhin vor, die Voraussetzung zu schaffen, damit auch Läden in städtischen Quartieren mit internationalem Tourismus während des ganzen Jahres sonntags Arbeitnehmende beschäftigen dürfen. Allerdings nur in Städten mit mehr als 60 000 Einwohnern und einem Anteil an ausländischen Hotelgästen von mindestens fünfzig Prozent. Ein Vorschlag, der in der Vernehmlassung auf nur wenig Gegenliebe stiess.
(agu)