Bei Jahresbeginn treten jeweils auch viele neue Gesetze und Verordnungen des Bundes in Kraft. Einige davon betreffen auch das Gastgewerbe.
Seit 1. Januar gelten neue Verordnungen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI für verschiedene berufliche Grundbildungen. Dazu zählen auch folgende gastgewerblichen Grundbildungen:
Köchin/Koch mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ,
Küchenangestellte/Küchenangestellter mit eidgenössischem Berufsattest EBA,
Bäckerin-Konditorin-Confiseurin/Bäcker-Konditor-Confiseur mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ.
Die Verordnungen des SBFI regeln unter anderem die Dauer, die Ausbildungsziele und weitere Details der jeweiligen Grundbildung. Darunter beispielsweise, welche Anforderungen die Berufsbildner und Berufsbildnerinnen erfüllen müssen sowie die Höchstzahl der Lernenden, die in einem Betrieb ausgebildet werden dürfen.
So steht in der Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Köchin/Koch EFZ: «Betriebe, die eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner zu 80 Prozent oder zwei Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner zu je mindestens 60 Prozent beschäftigen, dürfen eine lernende Person ausbilden.» Die Berufsbildner müssen zudem selber im Fachbereich der lernenden Personen über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, ein Berufsattest oder eine gleichwertige berufliche Qualifikation verfügen.
Geregelt werden in dieser Verordnung auch die beruflichen Handlungskompetenzen: «Zubereiten und Präsentieren von Speisen und Gerichten», «Umsetzen der Vorgaben zur Sicherheit und Nachhaltigkeit», «Umsetzen betrieblicher und wirtschaftlicher Abläufe» sowie «Auftreten und Kommunizieren».
Eine weitere Verordnung, die am 1. Januar in Kraft trat, ist das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih. Es regelt, wer Stellen vermitteln darf und welche Regeln für den Verleih von Mitarbeitenden gelten. So ist es zum Beispiel zulässig, Personal ins Ausland zu verleihen, wenn eine Bewilligung des Seco vorliegt. Es ist aber nicht erlaubt, Arbeitskräfte vom Ausland in die Schweiz zu verleihen.
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