Mediadaten Données Media Olympiade der Köche

«Ich weiss bis heute nicht, warum ich gefeuert wurde»

Berufskolleginnen und -kollegen äussern sich entsetzt über die plötzliche Entlassung von Heinz Rufibach als Executive Chef im Zermatterhof in Zermatt. Das Fünf-Sterne-Haus will seine Gastronomie «modernisieren». Kein Platz mehr für einen 63-jährigen Koch, der für das Hotel einen Michelin-Stern sowie 16 und 14 Gault-Millau-Punkte holte.

Hein Rufibach. (ZVG)

Fünf Tage nach seiner sofortigen Freistellung als Küchenchef im Zermatterhof hat Heinz Rufibach den ersten Schock verdaut. «Es geht mir gut», sagt er am Telefon gegenüber der Hotellerie Gastronomie Zeitung. Am 14. April macht der Gault Millau Channel als erstes Medium die Entlassung des renommierten Kochs publik. Daraufhin teilt Heinz Rufibach den Facebook-Post und erfährt seitdem hunderte von Solidaritätsbekundungen aus der Branche. «Das finde ich sensationell», sagt der 63-Jährige. 

Bis heute wurde dem Küchenchef der Grund seiner Entlassung nicht mitgeteilt. «Ich wurde am vergangenen Samstag um 14 Uhr in die Direktion einbestellt, wo man mir die sofortige Freistellung mitgeteilt hat. Mein Vorschlag, die Saison mit meinem Team noch bis Montag zu beenden, wurde von General Manager Markus Marti bewilligt. Ich weiss nicht, was passiert wäre, wenn ich an diesem Tag in die Küche gegangen wäre, um mein Team über diese Kündigung zu informieren. Die Kündigung habe ich nicht unterschrieben.» 

Laut Heinz Rufibach hat sein Team mit Entsetzen und zum Teil mit vielen Tränen auf seine Entlassung reagiert. 16 von insgesamt 18 Mitarbeitenden haben sich geweigert, neue Verträge zu unterschreiben und verlassen den Zermatterhof, darunter Executive-Sous-Chefin Miri Schwarz. «Die einzigen, die bleiben, sind die zwei Lernenden», sagt Heinz Rufibach.

Dass etwas «im Busch sei», habe er bereits Anfang März gespürt. Stefan Lünse, zehn Jahre lang Star im «Lenkerhof» und bereits ab 1. Mai neuer Executive Chef im Zermatterhof, habe sich öfters in Zermatt blicken lassen und habe sogar im Zermatterhof übernachtet. Nun muss der Neue aus dem Stand eine nahezu komplett frische Brigade aufbauen. Die Sommersaison startet am Freitag, 13. Juni. 

Dass er mit 63 Jahren in die Wüste geschickt wurde, kann Heinz Rufibach, der seit 1981 Mitglied des Schweizer Kocherbands ist, nicht nachvollziehen und findet es unfair. Acht Jahre führte er die gastronomische Regie im Zermatterhof. «Ich war oft an sechs Tagen die Woche bis zu 15 Stunden im Haus und habe mich für meine Köche eingesetzt. Ich weiss nicht, was man mir vorwirft.» Unter seiner Leitung wurden die Zermatterhof-Restaurants mit einem Michelin-Stern und 16 sowie 14 Gault-Millau-Punkten ausgezeichnet.

Offensichtlich zu wenig für die Zermatt Hospitality Group, zu der der Zermatterhof gehört. Über den eigentlichen Kündigungsgrund will die Besitzerin keine Auskunft geben. Auf Anfrage der Hotellerie Gastronomie Zeitung schreibt die Zermatt Hospitality Group lediglich: «Wir freuen uns, das gastronomische Angebot unseres traditionsreichen Hotels in den künftigen Monaten weiterzuentwickeln und zu modernisieren.»

Bitter für einen Küchenchef, der kurz vor der Pensionierung steht. Zermatt will er vorerst nicht verlassen. «Hier bin ich zu Hause. Meine Frau hat einen super Job. In Zermatt fühlen wir uns wohl.»

(rup)


Die rechtliche Lage bei einer Freistellung

René Haas vom Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union gibt Auskunft:

«In der Schweiz besteht kein Recht auf Arbeit. Eine Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeitsleistung entbunden wird, während der Arbeitsvertrag weiterhin besteht. Der Arbeitnehmer erhält während der Freistellung weiterhin seinen Lohn.

Gründe für Freistellung: Arbeitgeber nutzen Freistellungen oft, um Konflikte zu vermeiden, die durch die Anwesenheit des gekündigten Mitarbeiters entstehen könnten, oder um dem Mitarbeiter Zeit zur Stellensuche zu geben.

Dauer: Die Freistellung kann für die gesamte Kündigungsfrist oder einen Teil davon gelten. Die Kündigungsfrist selbst bleibt unverändert.

Lohnfortzahlung: Während der Freistellung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen regulären Lohn einschließlich aller vertraglich vereinbarten Leistungen.

Ferienansprüche: Während der Freistellung können Ferienansprüche grundsätzlich nicht verfallen. Allerdings kann der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen die Ferien während der Freistellung anrechnen.

Sozialversicherung: Die Beiträge für Sozialversicherungen werden während der Freistellung weiterhin gezahlt.

Stellensuche: Der Arbeitnehmer hat während der Freistellung das Recht, sich um eine neue Stelle zu bemühen und Vorstellungsgespräche wahrzunehmen.

Idealerweise wird die Freistellung mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien im Detail geregelt.

Im vorliegenden Fall muss die Arbeitgeberin als nächstes Heinz Rufibach gemäss Art. 335 Abs. 2 OR eine schriftliche Kündigungsbegründung aushändigen, aus der hervorgeht, warum der Küchenchef entlassen wurde. Dies soll Transparenz schaffen und dem Arbeitnehmer Klarheit über die Gründe der Entlassung geben.»