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Fahrerflucht und Wilderei

Mitarbeitende im Bäcker- und Gastgewerbe sind oft frühmorgens oder spätabends unterwegs. Das Risiko, ein Wildtier anzufahren, ist gross. Ebenso die Gefahr, sich dabei strafbar zu machen.

Jedes Jahr werden in der Schweiz offiziell rund 20 000 Autounfälle mit Wildtieren registriert. Ein Wildtier-Unfall ist keine Bagatelle und kann im schlimmsten Fall nicht nur für das angefahrene Tier tödlich enden. Immerhin werden beim Aufprall erhebliche Kräfte freigesetzt. Ein ausgewachsener Rot­hirsch kann bis zu 200 Kilo schwer werden. Sollte es zwischen einem Rothirsch und einem Auto, welches mit 60 Stundenkilometern unterwegs ist, zu einer Kollision kommen, hat der Aufprall eine Wucht von gut fünf Tonnen.

Abblenden und hupen

Begegnen einem Wildtiere auf der Strasse oder sieht man sie am Strassenrand gilt es, vom Gas zu gehen und allenfalls bis zum Stillstand abzubremsen. Das Fernlicht ausschalten, so dass man die Tiere nicht blendet, und man vertreibt sie durch Hupen. Auch wenn die Tiere wegrennen, kann es immer Nachzügler geben. Darum vorsichtig an- und weiterfahren.

Vorsichtige Fahrweise ist der beste Schutz gegen Wildtier-Unfälle. (Adobe-Stock)

Ist ein Zusammenprall nicht zu vermeiden, gilt es, die Unfallstelle umgehend mit Warndreieck zu sichern. Wurde der Beifahrer oder eine andere Person verletzt, muss man sofort Erste Hilfe leisten und über die Telefonnummer 144 die Ambulanz alarmieren. Anschliessend ist die Polizei anzurufen, Telefonnummer 117, um den Unfall und Unfallstandort zu melden.

Angefahrenes Wild nicht selber zum Tierarzt fahren

Die Polizei wird dann den verantwortlichen Wildhüter respektive den zuständigen Revierjäger informieren. Dieser kümmert sich darum, das angefahrene Tier zu bergen. Falls der Hirsch oder das Reh verletzt geflüchtet sein sollte, wird er es suchen und wenn nötig von dessen Elend erlösen.

Wer ein totes Wildtier selber vom Unfallort wegbringt, macht sich übrigens der Wilderei schuldig. Das gilt auch, wenn das Tier noch lebt und man es bloss zum Tierarzt fahren will. Ausserdem ist es verboten, sich selbst vom Unfallort zu entfernen, bevor die Polizei am Platz ist und einen Unfallrapport für die Versicherung erstellt hat. Das wiederum wäre nämlich Fahrerflucht.

(rif)


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