Der Ständerat will den Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsbetriebe beibehalten. Noch steht aber der Entscheid im Nationalrat aus.
Am Montag fiel der Entscheid des Ständerates mit 37 zu drei Stimmen bei drei Enthaltungen für den Mehrwertsteuer-Sondersatz aus. Eingereicht wurde die entsprechende Motion von Esther Friedli (SVP/SG), Ständerätin und Vorstandsmitglied von Gastrosuisse. Die befürwortende Mehrheit im Rat gab zu bedenken, dass viele Hotels im Falle einer Aufhebung des Sondersatzes ihre Zimmerpreise erhöhen müssten. Dies könnte besonders Ausländer und Ausländerinnen davon abhalten, in der Schweiz zu buchen.
Erfreut über den Ratsentscheid zeigt sich unter anderem der Schweizer Tourismusverband. Dieser schreibt von einem «wichtigen Erfolg für den Schweizer Tourismussektor». Nahezu alle europäischen Staaten gewährten Beherbergungsbetrieben einen reduzierten Mehrwertsteuersatz, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, heisst es weiter. Diese Massnahme trage dem Exportcharakter des Schweizer Tourismus Rechnung, der seine Leistungen ausschliesslich im Inland erbringe. «Internationale Gäste, insbesondere aus Europa, sind preissensitiv und weichen bei steigenden Kosten rasch auf alternative Destinationen aus.»
Doch noch ist der Erhalt des Sondersatzes nicht gesichert. Noch steht der Entscheid im Nationalrat an, wo eine gleichlautende Motion eingereicht wurde. Dieser wird voraussichtlich in seiner Sondersession im Mai über das Geschäft beraten.
Den Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent gibt es seit 1996. Der Normalsatz beträgt zurzeit 8,1 Prozent. Eingeführt wurde der Sondersatz damals als vorübergehende Massnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche. Seither wurde er sechsmal verlängert, zuletzt bis 2027. Weil sich die Branche seither gut entwickelt hat, erachtet der Bundesrat eine weitere Verlängerung nicht für nötig. Müssten Beherbergungsbetriebe Mehrwertsteuer nach Normalsatz bezahlen, erhielte der Bund zusätzliche 270 Millionen bis 300 Franken im Jahr.
(mm/agu)