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75 Jahre AHV – und Gastrosocial ist seit der ersten Stunde dabei

Dieses Jahr zelebriert die Alters- und Hinter­lassenenversicherung AHV ihr 75-jähriges Bestehen. Das Gleiche gilt für die Sozialversicherung Gastrosocial.

  • 1925 stimmten die Schweizer Männer – Frauen waren noch nicht wahlberechtigt – der Schaffung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung zu. Die erste Rente wurde 1948 ausbezahlt. (BILD SCHWEIZERISCHES SOZIALARCHIV F 5047-Fb-389)
  • 280 Gastrosocial-Mitarbeitende kümmern sich um die Belange der Versicherten. (BILDER ZVG)
  • Seit 2016 ist Gastrosocial in diesem Hochhaus in Aarau beheimatet.

In seiner Neujahrsansprache im Jahr 1944 kündigte Bundesrat Walther Stampfli die rasche Gründung einer staatlichen Altersvorsorge an. Drei Jahre später, am 6. Juli 1947, nahmen die Schweizer das AHV-Gesetz an. Und im Januar 1948 wurde dann die erste Rente ausbezahlt.

Überbracht wurde das Rentengeld jeweils einmal im Monat durch den Pöstler. Die Minimalrente betrug 40 Franken. Zum Vergleich: Ein Maurer verdiente im Jahr 1948 etwa 470 Franken im Monat. Unter Berücksichtigung der Teuerung entspricht die damalige Rente von 40 Franken heute etwa einem Betrag in Höhe von 183 Franken. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt heute übrigens 1225 Franken.

Bewegte Geschichte

Ebenfalls im Jahr 1948 wurde die Ausgleichskasse «AHV Wirte» vom Schweizer Wirteverband, heute Gastro­suisse, gegründet. Der selbe Verband rief 1974 auch die Pensionskasse «BAV Wirte» ins Leben. Damit hatte die Ausgleichskasse der Wirte eine wichtige Vorreiterrolle übernommen.

Die berufliche Vorsorge im Gastgewerbe wurde nämlich erst 1982 durch den Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe obligatorisch. Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge BVG folgte sogar erst drei weitere Jahre später.

1996 sind die Ausgleichskasse in «AHV Gastrosuisse» und die Pensionskasse in «BAV Gastrosuisse» umbenannt worden. Ein weiterer Namenswechsel erfolgte im Jahr 2005, als die Ausgleichs- und Pensionskasse organisatorisch zusammengeführt wurden. Seither heisst die Sozialversicherung Gastrosocial.

1948 betrug die Minimalrente 40 Franken im Monat. Heute sind es 1225 Franken.

Gastrosocial ist die Ausgleichs- und Pensionskasse von Gastro­suisse. Ihre Dienstleistungen sind auf den Landes-Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe L-GAV abgestimmt. Versicherte Betriebe und Arbeitnehmende profitieren davon, dass sie bei Gastrosocial alle Sozialversicherungen aus einer Hand beziehen können. Dazu zählen die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, die Invalidenversicherung IV, die Erwerbsersatzordnung EO, die Ar-beitslosen­versicherung ALV sowie die Familienausgleichskasse und die berufliche Vorsorge. Zusammen mit ihrer Partnerin Swica bietet Gastrosocial zudem auch Krankentaggeld- und Unfallversicherungen an.

Von der Geburt bis zur Rente

«Wir stehen unseren Versicherten in den unterschiedlichsten Lebenssituationen beratend zur Seite», sagt Felix Schwan. Er ist bei Gastrosocial Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Abteilung Kundendienst. Zur Verdeutlichung der Dienstleistungen zählt Felix Schwan auf: «Der Pflichtgang ins Militär, die Heirat, die Geburt eines Kindes, die Folgen eines Unfalls, der dritte Lebensabschnitt mit Rente und Pensionierung bis hin zum Tod – das alles sind Aufgabenfelder, mit denen wir uns täglich beschäftigen.» Gastrosocial tut dies inzwischen bereits seit 75 Jahren.

AHV im Wandel

Wie Gastrosocial hat auch die AHV während der vergangenen 75 Jahre zahlreiche Veränderungen durchgemacht. Das Sozialwerk hat sich über die Jahrzehnte den Wertvorstellungen und dem veränderten Geschlechter- und Familienbild der Schweizer Bevölkerung angepasst. Dadurch kamen neue Aufgaben dazu. Zum Beispiel die Entschädigungen für Mutter- und Vaterschaft oder der Adop-tionsurlaub. Und mit der Ehe für alle werden heute auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Vorsorge gleich behandelt.

Am 25. September 2022 haben die Schweizerinnen und Schweizer die Abstimmungsvorlage AHV 21 über die Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung angenommen. Die erneute Reform beinhaltet unter anderem eine Vereinheitlichung des Rentenalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts. Diese Reform wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Gute Verzinsung

Für die Hotellerie und Gastronomiebranche ist Gastrosocial seit ihrer Gründung im Jahr 1948 eine verlässliche Partnerin. Ihre 280 Mitarbeitenden kennen sich so­wohl mit den Gegebenheiten im Gastgewerbe wie auch in der komplexen Welt der Sozialversicherungen bestens aus. Deshalb können sie Betriebe und Versicherte kompetent beraten. «Uns vereint die Motivation, stets das Beste für unsere Kunden zu leisten», erklärt Felix Schwan.

Der Leiter Abteilung Kundendienst freut sich, dass die Versicherten von einer guten Verzinsung ihrer Altersguthaben pro-fitieren können. Gastrosocial schreibt rückwirkend auf das Jahr 2022 den Pensionskassenguthaben einen Gesamtzins von zwei Prozent gut. Damit liegt die Verzinsung für die Altersguthaben dieses Jahr einen Prozentpunkt über dem vom Bundesrat verordneten Mindestzinssatz.

Die Pensionskasse weist eine seit Jahren solide Finanzierung aus. Der aktuelle Deckungsgrad beträgt 113,5 Prozent (Stand 28.2.23). Der vorteilhafte Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf den obligatorischen oder 6,5 Prozent auf den überobligatorischen Altersguthaben sorgt für eine möglichst hohe Rente und ergänzt so die AHV ideal.

(mm/rif)


Gastrosocial in Kürze

1948 wurde die Aus-gleichskasse «AHV Wirte» gegründet. Noch bevor die beruf­liche Vorsorge obli­gatorisch wurde, rief der Schweizer Wirteverband 1974 die Pensionskasse «BAV Wirte» ins Leben. Im Jahr 2005 wurden die Ausgleichskasse und die Pensionskasse unter dem Namen Gastrosocial organisatorisch zusammengeführt. Heute zählt Gastrosocial mit über 21 000 angeschlos­senen Betrieben und rund 170 000 Versicherten zu den grössten Sozialversicherungen der Schweiz.

gastrosocial.ch