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Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV 2024: So geht es weiter

Das Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV wird weitergeführt. Ein Grossteil des bisherigen Angebotes wird weiterhin subventioniert und Betriebe erhalten wie bisher eine Arbeitsausfallentschädigung. Auf der Stufe der Grundangebote bleiben die Angebote sogar weiterhin kostenlos.

Das seit dem Jahr 2010 laufende Programm der L-GAV-subventionierten Aus- und Weiterbildungen im Gastgewerbe ist eine Erfolgsgeschichte: Über 15'000 Absolvierende haben bereits von den Subventionen profitiert, davon allein im laufenden Jahr schon mehr als 3000 Personen.

Im Rahmen dieses Programmes wurde 2021 die sogenannte «Bildungsoffensive» zur Linderung der Folgen der Pandemie für die Branche lanciert. Noch bis Ende 2023 werden die gesamten Kurskosten übernommen und die Arbeitsausfallentschädigung an den Arbeitgeber bleibt substanziell erhöht.

Loris Lenzo. (ZVG)

Konditionen für 2024 festgelegt

Nun hat der Ausschuss der Aufsichtskommission für den L-GAV des Gastgewerbes die Konditionen für das Jahr 2024 festgelegt. Sie gelten vorbehältlich der finalen Zustimmung durch die Plenarversammlung der Aufsichtskommission vom 20. Dezember 2023.

  • Die Grundangebote Progresso, die Fide-Sprachkurse und die modularen Kurse in der Romandie «Cours de serveuse/serveur», «Cours de vente en restauration», «Cours d’aide de cuisine» und «Cours d’hygiène et de sécurité au travail» werden weiterhin vollumfänglich finanziert, bleiben für die Teilnehmenden also kostenlos und ohne Anmeldegebühr. Die Arbeitgeber profitieren weiterhin von den Arbeitsausfallentschädigungen.
  • Für EFZ Nachholbildungen wird weiterhin eine Pauschale von 4'000 Franken rückerstattet; für das verkürzte modulare EBA beträgt die Pauschale neu CHF 1'400.- und die Arbeitsausfallentschädigung bleibt weiterhin bei 109 Franken pro Tag.
  • Für alle Weiterbildungslehrgänge wird 2024 eine fixe Tagespauschale von max. 165 Franken vergütet.
  • Für das Gastro-Grundseminar G1 werden neu max. 2'700.- insgesamt für alle Module im Präsenzunterricht vergütet; in der Variante E-Learning sind es 1'200 Franken.
  • Weiterhin kostenlos bleiben die Angebote «Tageskurs Ausbildner» und «Gesundheitsfördernder Umgang mit Lernenden».
  • Bei den Berufsprüfungen werden 40 % der Kurskosten und 100 % der Prüfungsgebühr übernommen. Die Arbeitsausfallentschädigung an die Betriebe beträgt 140 Franken pro Tag.
  • Bei den Höheren Fachprüfungen sowie beim Nachdiplomstudium HF Hotelmanagement werden ebenfalls 40 Prozent der Kurskosten und 100 Prozent der Prüfungsgebühr (entfällt beim Nachdiplomstudium) übernommen. Die Arbeitsausfallentschädigung an die Betriebe beträgt 170 Franken pro Tag.

Leichte Anpassungen im Angebot

Nicht mehr im Finanzierungsprogramm ab 2024 sind:

  • Cours d’agent d’entretien polyvalent (gibt es nur in der Romandie)
  • Cours de buanderie et de lingerie (gibt es nur in der Romandie)
  • Tagungen «Forum für Frauen» und «Hochgenuss»
  • Chefin Bäckerin-Konditorin-Confiseurin/Chef Bäcker-Konditor-Confiseur mit eidg. Fachausweis
  • Schweizer Tee-Sommelier/Sommelière®

Neu ins Finanzierungsprogramm aufgenommen wird:

  • Berufsbildnerkurs von Hotel & Gastro formation Bern

Die Hotel & Gastro Union strebt noch Verbesserungen an, die sie an der geplanten Plenarsitzung vom 20. Dezember mit den Partnern diskutieren möchte.


Weitere Informationen

www.weiterbildung-inklusive.ch