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Darf der Chef mir Minusstunden einfach vom Lohn abziehen?

Ich habe mein Arbeitsverhältnis auf 31. Januar gekündigt. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir nun in der Schlussabrechnung 34 Minusstunden vom Lohn abgezogen. Darf er das?

(Unsplash)

In der Regel darf ein Arbeitgeber Minusstunden bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht vom Lohn abziehen. Dies, weil in der Regel der Arbeitgeber die Mitarbeitenden zur Arbeit einteilt. Er hat es daher selber zu ver-antworten, wenn bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses Minusstunden resultieren. Rechtlich spricht man in diesem Fall von einem Arbeitgeberverzug. Anders kann die Lage allerdings sein, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin die Minusstunden aufgrund eigener Wünsche oder aufgrund eigenen Verhaltens zu verantworten hat.


Meine Kollegin hat eine neue Stelle in einem Restaurant angefangen. Als sie mir von ihrem neuen Job und den Arbeitsbe- dingungen erzählte, wurde ich stutzig. Sie hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in dem vier Wochen Ferien abgemacht sind. Aber in unserer Branche gibt es doch fünf Wochen Ferien. Kann man die Ferien einfach auf vier Wochen verkürzen?

Nein, das geht nicht. Denn für öffentlich zugängliche Restaurants gilt der allgemeinverbindliche Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV). Gemäss Artikel 17 des L-GAV hat Ihre Kollegin Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr. Vom Gesamtarbeitsvertrag abweichende Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie zugunsten des Mitarbeitenden ausfallen.


Ich arbeite seit drei Monaten in einem Restaurant und bin der Meinung, dass etwas mit der Stundenabrechnung nicht stimmt. Darf ich von meinem Chef Kopien der Arbeitspläne und der Arbeitszeiterfassung verlangen, um die Stundenabrechnungen selber zu überprüfen?

Ja, das dürfen Sie durchaus, denn jeder Mitarbeitende hat das Recht, jederzeit Auskunft über die Arbeits- und Ruhezeiten, die Feiertage sowie die Ferientage zu verlangen. Am besten schrei-ben Sie Ihrem Arbeitgeber einen Brief und bitten ihn darin um Fotokopien der Arbeitspläne so-wie der Arbeitszeiterfassung.


Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt. Darf ich von ihm für allfällige Bewerbungsgespräche Freizeit verlangen?

Grundsätzlich müssen Sie versuchen, die Termine für Be­werbungsgespräche auf Ihre Ruhetage zu legen. Falls dies nicht möglich sein sollte, stehen Ihnen gemäss Artikel 20 des Landes-Gesamtarbeitsvertrags während der Kündigungsfrist höchstens zwei Tage für Bewerbungsgespräche zu.

(rif)


René Haas

René Haas ist Mitarbeiter des Rechtsdienstes der Hotel & Gastro Union. Haben Sie Fragen oder Probleme rund um die Arbeitsbedingungen? Als Mitglied der Hotel & Gastro Union erhalten Sie gratis Rechtsauskunft.

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