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Die Nebenkosten im Auge behalten

Strom- und Heizkosten steigen diesen Winter. Damit man nicht zu viel zahlt, muss man die Nebenkostenrechnung genau kontrollieren.

Nebenkosten können das Budget ganz schön belasten. (Adobe-Stock)

Aufgrund der aktuellen Situation fordert der Bundesrat die Bevölkerung auf, ihren Energieverbrauch zu senken. Kälter duschen und weniger heizen werden zwar den Energieverbrauch senken, im Portemonnaie wird man die Einsparungen wegen der steigenden Energiekosten aber kaum spüren.

Klarer Verteilschlüssel muss sein

Vermieter dürfen Kosten für Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Wasser/Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche sowie Gebühren für TV und Kehricht als Nebenkosten erheben. Allerdings müssen diese Kosten nach einem nachvollziehbaren Verteilschlüssel auf alle Mieter verteilt werden. Zudem müssen die Nebenkosten im Mietvertrag explizit vereinbart sein.

Heiz- und Nebenkosten können akonto oder pauschal verrechnet werden. Bei der Pauschalabrechnung bezahlt der Mieter, unabhängig von den effektiven Kosten, eine fixe Pauschale. Bei der Akontorechnung leistet der Mieter im Voraus monatlich eine Anzahlung und erhält eine detaillierte Jahresabrechnung. Je nach Höhe der effektiven Nebenkosten gibt es Geld zurück oder eine Nachzahlung wird fällig.

Sollte dem Mieter in der Jahresabrechnung etwas unklar sein, hat er das Recht, genaue Angaben zu den einzelnen Buchungen zu verlangen und die Belege einzusehen. Nebenkosten verjähren erst nach fünf Jahren. Dennoch empfiehlt es sich, die Abrechnungen immer sofort zu kontrollieren und bei Unstimmigkeiten sofort das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

(Riccarda Frei)


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