Von Hassreden über Sachbeschädigungen bis zu Tätlichkeiten – Gewalt hat viele Gesichter. Die Polizei greift nicht nur ein, wenn es physisch zur Sache geht, sondern auch bei verbaler Gewalt wie Drohungen.
Unstimmigkeiten kann es immer wieder einmal geben. Und manchmal werden Streitigkeiten lauter und temperamentvoller ausgetragen, als es nötig wäre. Werden dabei Drohungen ausgesprochen, ist aber definitiv Schluss mit lustig.
Gemäss Kantonspolizei Graubünden stellt eine Handlung oder Aussage eine Drohung dar, wenn sie eine Person in Angst und Schrecken versetzt und so deren Handlungsfreiheit einschränkt.
Es gibt drei Arten, wie Menschen auf Angst reagieren. Die einen ergreifen die Flucht, andere erstarren in Schock und wieder andere kämpfen. Im Fall von Drohungen sollte man kämpfen, jedoch den Kampf nicht selber ausfechten, sondern ihn der Polizei überlassen. Damit die Polizei eine bedrohte Person schützen kann, muss die oder der Betroffene einen Strafantrag stellen. Doch viele Betroffene scheuen davor zurück, diesen Schritt zu gehen. Sei es aus Angst vor der bedrohenden Person und ihrer Reaktion oder weil sie befürchten, belächelt zu werden. Dabei nimmt die Polizei Drohungen sehr ernst.
Ist die Identität der bedrohenden Person nicht bekannt, wird eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht. Auch wenn die Strafverfolgung im einzelnen Fall vielleicht nicht erfolgreich ist, kann die Anzeige ein wichtiges Puzzleteilchen sein, um den Drohenden doch aufzuspüren. In der Regel belassen es Menschen, die andere körperlich oder verbal bedrohen, nicht bei einer einmaligen Aktion.
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