Wer denkt im Alter von knapp 20 Jahren schon daran, wovon er mit 65 leben will? Wohl kaum jemand. Das jedoch ist ein Versäumnis, das so manch einer dereinst bitter bereuen wird.
«Alt werden ist nichts für Feiglinge.» Dieses Zitat stammt von Joachim Fuchsberger. Der deutsche Schauspieler und Moderator starb 2014 im Alter von 87 Jahren nach einem sehr bewegten Leben. Zwar wurde Fuchsberger von etlichen Schicksalsschlägen hart getroffen, aber immerhin blieb er im Alter von finanziellen Sorgen verschont. Das können viele Gastgewerbler nicht von sich sagen.
Altersarmut ist in dieser Branche ein grosses Problem. Es ist sehr bitter, wenn man 40 Berufsjahre lang hart gearbeitet hat und es am Lebensende finanziell doch nur für das Allernötigste reicht. Besonders hart trifft Altersarmut die Frauen. Dies, weil sie noch immer häufiger den Beruf aufgeben als Männer, um sich um den Familiennachwuchs zu kümmern und weil Frauen auch häufiger in Teilzeitpensen oder als Aushilfen arbeiten. Beides führt dazu, dass sie weniger Geld fürs Alter ansparen. Sei es, weil Arbeitgeber für sie weniger hohe Beiträge in die AHV- und Pensionskassen einbezahlen; sei es, weil sie aufgrund des geringen Einkommens selber kein Geld auf die hohe Kante legen können.
Es ist aber auch so, dass sich Gastgewerbler in jungen Jahren schlicht und ergreifend zu wenig Gedanken über ihre finanzielle Zukunft machen. «Das rächt sich im Alter», warnt Franz Heer, Steuer- und Sozialversicherungsfachmann. Der Kursleiter bei Pro Senectute im Kanton Luzern hat zwar Verständnis dafür, dass die finanzielle Sicherheit im Alter bei jungen Menschen kein vorrangiges Thema ist. Trotzdem rät er: «Kümmern Sie sich unbedingt schon in jungen Jahren um Ihre Altersvorsorge. Sie sind schneller im Vorrentenalter, als sie denken. Und dann ist es fürs Auffüllen der finanziellen Lücken zu spät.»
Dieses Sich-kümmern fängt bereits mit dem Sammeln und Aufbewahren der Lohnausweise an. «Es kann sein, dass Sie beim Eintritt ins Pensionsalter feststellen, dass einer Ihrer zahlreichen früheren Arbeitgeber Ihnen zwar das Geld für AHV- und BVG-Beiträge vom Lohn abgezogen, es aber nie in diese Kassen einbezahlt hat», erklärt der Sozialversicherungsfachmann. «Ohne Lohnausweise können Sie das jedoch nicht beweisen.» Das wäre aber nötig, um dennoch von einer höheren AHV-Rente profitieren zu können.
Damit man gar nicht erst in diese Falle tritt, rät Franz Heer: «Wer häufig die Stelle wechselt, was im Gastgewerbe ja gerne vorkommt, sollte alle paar Jahre bei der AHV-Ausgleichskasse überprüfen, ob seine Arbeitgeber die AHV-Beiträge wirklich einbezahlt haben.» Allfällige Beitragslücken lassen sich so sofort aufdecken und beheben. Auch hat man dann noch die Möglichkeit, allenfalls rechtlich gegen säumige Arbeitgeber vorzugehen. 30 Jahre später, wenn der Chef selbst längst in Rente oder gar verstorben ist, wird das Eintreiben solcher Gelder mühsam bis unmöglich.
Ausserdem sollte man sich in Zeiten, wo man nicht erwerbstätig ist, selber bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons anmelden und in die AHV einbezahlen. Also zum Beispiel, wenn man längere Zeit ins Ausland geht oder sich aus dem Berufsleben zurückzieht, bis die Kinder aus dem Gröbsten heraus sind. Diese eigenverantwortlichen Einzahlungen sind wichtig, denn jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer lebenslangen Rentenkürzung von rund 2,3 Prozent. Und das läppert sich.
(Riccarda Frei)