Mit dem Entscheid des Ständerates erhalten Beherbergungsbetriebe ihre unternehmerische Freiheit zurück und können auf ihrer eigenen Webseite günstigere Preise und bessere Konditionen für ihre Zimmer anbieten als auf den Online-Buchungsplattformen.
Nach dem Nationalrat hat sich nun auch der Ständerat mit 38 zu 7 Stimmen klar für ein Verbot sämtlicher Paritätsklauseln ausgesprochen. Das Parlament schiebt damit den Knebelverträgen einen Riegel, welche Buchungsplattformen aufgrund ihrer enormen Marktanteile den Beherbergungsbetrieben faktisch aufzwingen konnten. Folgerichtig werden nicht nur die Preisparitätsklauseln, sondern auch die Angebots- und Konditionenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten. Das Verbot wird in einem neuen Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert.
Heute können Hoteliers und Hotelièren endlich aufatmen. Sie haben in den letzten Jahren merklich in die Digitalisierung investiert und ihre Direktbuchungsangebot ausgebaut, was sich nun auszahlen wird. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, können sie ihren Gästen die besten Preise auf ihrem eigenen Portal offerieren. Neben dem Preis erhalten sie aber auch ihre unternehmerische Freiheit über Konditionen und Verfügbarkeiten zurück und können so ein differenziertes Angebot unterbreiten. Wie die Erfahrung der Nachbarländer bereits zeigt, profitieren davon vor allem die Gäste: sie erhalten mehr Auswahl, bessere Preise, den vollen Service und einen direkten Kontakt zu ihren Gastgebern.
«Für Kundinnen und Kunden ist es immer ein Vorteil, wenn der Wettbewerb spielt. Wichtig ist, dass Hoteliers und Hotelièren die Hoheit über alle Raten haben. Nur so können sie bessere Angebote machen als die Buchungsplattformen», sagt Andreas Züllig, Präsident von Hotelleriesuisse.
Seit sechs Jahren kämpft die Branche gegen die marktbeherrschende Stellung von Online-Plattformen und für einen freien und fairen Wettbewerb. Bereits 2016 reichte Ständerat Pirmin Bischof eine Motion ein, die ein Verbot solcher Knebelverträge im Verhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels verlangte. Die Mühlen der Politik mahlen langsam und zwischenzeitlich konnten die Online-Plattformen ihre missbräuchlich genutzte Marktmacht weiter ausbauen. Erst mit dem heutigen Entscheid ist die Motion Bischof, auch «Lex Booking» genannt, wirklich umgesetzt.
Mit ihrem Entscheid steht die Schweiz nicht allein da. Nachbarländer wie Frankreich, Italien und Österreich kennen bereits ein gesetzliches Verbot aller Paritätsklauseln. Auch in Deutschland gelten die vordiktierten Klauseln in Folge von Gerichtsurteilen als kartellrechtswidrig. Der Entscheid des Parlamentes behebt folglich auch einen Standortnachteil der Schweizer Hotellerie und macht den gesamten Tourismusstandort Schweiz im internationalen Kontext wettbewerbsfähiger.
(mm/ade)