Mediadaten Données Media Olympiade der Köche

Lebensmittelrecht: Das gilt ab jetzt

Das Lebensmittelrecht ist revidiert worden. Per 1. Februar 2024 sind 25 neue Verordnungen in Kraft getreten. Einige davon betreffen auch das Bäckerei- und das Gastgewerbe.

Wo wurde das Gipfeli produziert? Ist das Brot von Grund auf frisch gebacken oder war es zuvor ein tiefgefrorener Teigling? Das sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser erkennen können. Darum müssen Bäckereien, Restaurants und der Detailhandel das Produktionsland von Brot und Feinbackwaren neu schriftlich angeben. Bisher reichte es, mündlich Auskunft zu geben.

Neue Höchstwerte und Food- Waste-Verhütungsmassnahmen

Der Bund hat ausserdem neue Höchstwerte für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, so genannte PFAS, festgelegt. PFAS sind eine Gruppe schwer abbaubarer Chemikalien. Gelangen diese in die Umwelt, landen sie auch in der Nahrungskette. Die Schweiz hat sich mit der Einführung der neuen Höchstwerte an die in der EU geltenden Normen angepasst. Die neuen PFAS-Höchstwerte gelten für Eier, Fleisch, Krebstiere, Muscheln und einige Fischarten.

Die Revision des Lebensmittelrechts hat den rechtlichen Rahmen für die Umverteilung überschüssiger Lebensmittel geschaffen. Hersteller und Detailhändler haben nun klare Vorgaben, welche Massnahmen sie treffen müssen, um die Menge verschwendeter Lebensmittel weiter zu senken.

Neue Regeln gelten auch für die Fleischgewinnung. Hof- und Weidetötungen werden erleichtert, da für die Schlachtung mehr Zeit eingeräumt wird. Neu müssen die Tiere erst 90 Minuten nach der Tötung im Schlachtbetrieb sein.

Neu muss die Herkunft des Gipfelis schriftlich deklariert sein. (Unsplash)

(rif)


Mehr Informationen unter:

admin.ch/gov
(Rubrik Dokumentation/Medienmitteilungen)