Mediadaten Données Media Olympiade der Köche

Mitarbeiterfotos sind keine Pflicht

Auf vielen Firmenseiten sind Mitarbeitende mit Namen und Bild präsent. Emotional und rechtlich ein heikles Thema.

Wer Angst vor einem Stalker hat, sollte sich nicht abbilden lassen. (ADOBE-STOCK)

Fotos von Mitarbeitenden und Teams auf der Firmenwebsite: Die einen tun es, um bei Gästen und im Team ein Gefühl der emotionalen Nähe entstehen zu lassen. Die anderen tun es, um ihre Mitarbeitenden aus dem Heer anonymer Dienstleister herauszuheben. Dieses Zeichen der Wertschätzung ist aber nicht bei allen beliebt. Viele Angestellte möchten nicht mit Namen, Funktion und Gesicht auf der Website ihres Arbeitgebers sichtbar sein. Ob aus Eitelkeit, Bescheidenheit oder zum Schutz vor Stalkern – der Grund spielt keine Rolle. Ihr Wunsch muss so oder so erfüllt werden.

Niemals ohne Einwilligung

Gemäss Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs darf niemand ohne seine Zustimmung abgebildet werden. Arbeitgeber dürfen Fotos ihrer Mitarbeitenden darum nur nach deren Einwilligung verwenden. Betriebe tun gut daran, sich die Einwilligung der Mitarbeitenden vorgängig – oder nachträglich – schriftlich geben zu lassen und auf der Zustimmungserklärung den genauen Ver-wendungszweck des Bildes zu deklarieren. Chefs sind auch dazu verpflichtet, gegen allfällige unbefugte Verwendung der Mitarbeiterfotos durch Dritte vorzugehen.

Verlässt jemand das Unternehmen, ist dessen Fotografie auf der Website des Betriebes umgehend zu löschen. Schwieriger ist es, wenn das Foto auf einem gedruckten Werbemittel oder die Person in einem Firmenvideo zu sehen ist. Zwar besteht auch hier das Recht am eigenen Bild, doch dass sofort nach dem Austritt die Prospekte neu produziert oder ein neuer Film gedreht wird, ist in der Praxis unrealistisch.

(rif)