Arbeitgeberverbände sind nicht bereit, die Mindestlöhne auf ein faires Niveau anzuheben. Nun ziehen Gewerkschaften und die Hotel & Gastro Union vor Gericht.
2023 war ein Rekordjahr und auch für 2024 sind die Prognosen hervorragend. Doch nicht alle profitieren von der guten Situation: Die Löhne in der Branche sind sehr tief. Viele Arbeitnehmende müssen zudem Kaufkraftverluste hinnehmen. Die Teuerung, steigende Krankenkassenprämien und Mieten sind schweizweit ein Problem. Gemäss Bundesamt für Statistik sinken die Reallöhne im Gastgewerbe seit 2017 kontinuierlich. Zwar konnten die Arbeitnehmerorganisationen Hotel & Gastro Union, die Unia und Syna in den letzten Jahren eine Anpassung der Mindestlöhne an die Teuerung erreichen. Doch wer nicht den Mindestlohn gemäss Lan-des-Gesamtarbeitsvertrag L-GAV des Schweizer Gastgewerbes verdiente, erhielt in der Regel keine Lohnerhöhung.
Vier Verhandlungsrunden, die jeweils zwischen April und Juni stattfinden, brachten keine Einigung, weil die Arbeitgebervertreter Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und die Swiss Catering Association nicht zu fairen Lohnerhöhungen bereit waren.
Die Arbeitgeberverbände, allen voran Gastrosuisse, sind nicht bereit, allen Beschäftigten der Branche einen Lohn zu bezahlen, der zum Leben reicht, und die Mindestlöhne entsprechend anzuheben. Die Arbeitgeberverbände verpassen mit den gescheiterten Mindestlohnverhandlungen einmal mehr, ein positives Signal an die Mitarbeitenden und an den Nachwuchs auszusenden.
Noch im Juni 2022 sprach Gastrosuisse in ihrem «5-Punkte-Plan gegen den Fachkräftemangel» von der «Entwicklung zeitgemässer Lohnmodelle». In der Praxis folgten dem noch keine Taten. Angesichts der kompromisslosen Haltung der Arbeitgeberverbände haben die Hotel & Gastro Union, Unia und Syna das Schiedsgericht des L-GAV angerufen, das folglich über die Mindestlöhne für das nächste Jahr befinden muss.
(gab)