Geht eine Ehe in die Brüche, ist das für alle Beteiligten schmerzhaft. Gut, wenn man den Prozess möglichst schnell hinter sich bringen kann. Dazu müssen die Eheleute aber noch ein letztes Mal Einigkeit beweisen.
Laut Statistik lassen sich vier von zehn Ehepaaren in der Schweiz scheiden. Abgesehen vom emotionalen Stress und den Folgen für das soziale Leben, wie beispielsweise Verlust des gemeinsamen Freundeskreises, hat eine Scheidung auch finanzielle Folgen. Die sind besonders gravierend, wenn das Paar sich auf eine Kampfscheidung einlässt. In der Regel gibt es dabei, abgesehen von den Anwälten, deren Kassen klingeln, nur Verlierer.
Am billigsten, unkompliziertesten und schnellsten ist eine einvernehmliche Scheidung. Ist ein Paar sich einig und allen Differenzen zum Trotz gut gesinnt, kann es den Scheidungsprozess sogar ohne Anwalt einleiten.
Wollen beide die Scheidung, gibt es für sie keine Trennungszeit, die eingehalten werden muss. Beide Ehepartner müssen jedoch ihren Scheidungswunsch in Form eines Scheidungsantrages darlegen. Sie brauchen zudem eine Scheidungskonvention. Darin halten sie fest, wie sie Nebenfolgen der Scheidung regeln werden. Zum Beispiel wird vereinbart, wer sich wann um die Kinder kümmert oder wie man die gemeinsamen Vermögenswerte aufteilt.
Grundsätzlich kann ein Paar die Scheidungskonvention selbst verfassen. Da es jedoch einige rechtliche Aspekte gibt, die zu beachten und einzuhalten sind, ist es sinnvoll, die getroffenen Vereinbarungen zusätzlich noch von einem Scheidungsspezialisten überprüfen zu lassen. Den Scheidungsantrag und die Scheidungskonvention kann das Paar dann selber beim Zivilgericht ihres Wohnortes einreichen. Scheidungsgründe müssen übrigens keine angegeben werden.
Lebt ein Paar bereits getrennt und dies auch noch in unterschiedlichen Kantonen, lohnt es sich, vor dem Einreichen der Scheidungsunterlagen die Kosten für die Scheidung zu vergleichen. Diese können je nach Kanton recht unterschiedlich hoch ausfallen.
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