Zeitlich begrenzter Aufenthalt, kleines Budget oder der Wunsch nach Geselligkeit – es gibt viele Gründe, eine Wohngemeinschaft einzugehen. Damit der Wohntraum kein Albtraum wird, gibt es einiges zu beachten.
Eine Saison in Ascona, eine in Zermatt – ein solches Job-Hopping geht am einfachsten, wenn man nicht durch eine eigene Wohnung ortsgebunden ist. In den Saisondestinationen verfügen Arbeitgeber oft über Mitarbeiterzimmer und -wohnungen. Wo das nicht der Fall ist, müssen Angestellte sich selber um ein Dach über dem Kopf kümmern. Oft fällt die Wahl auf ein WG-Zimmer.
Vor dem Einzug sollte man abklären, welche Bedürfnisse die Mitbewohnerinnen und -bewohner haben und ob diese mit den eigenen Vorstellungen und Lebensweisen überhaupt kompatibel sind. Verirrt sich eine Partymaus in eine WG von ruhesuchenden Leseratten, ist Ärger gewiss.
Damit der Haussegen nicht schief hängt, ist es wichtig, Spielregeln festzulegen. Was wird wie oft und von wem geputzt? Kauft jeder seine Esswaren selber ein oder gibt es einen gemeinsamen Warenkorb? Wie wird in der WG kommuniziert? Mit Zetteln am Kühlschrank oder einem wöchentlichen Meeting?
Neben den organisatorischen gibt es auch rechtliche Aspekte zu klären. Zum Beispiel, ob man die Wohnung gemeinsam mietet oder ob man Untermieter ist. So oder so muss ein ordnungsgemässer Mietvertrag erstellt werden. Bei einer Untermiete hat man zudem den Wohnungsinhaber darüber zu informieren.
Ebenfalls zu regeln ist die Finanzierung von gemeinschaftlich genützten Produkten wie Internet- und Netflix-Abo, Putzmittel und Toilettenpapier oder der Abschluss einer Hausratversicherung. Diese deckt Vermögenswerte bei Brand, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl. Für Wohngemeinschaften gibt es übrigens extra Hausrat- und Haftpflicht-Kombiversicherungen. Damit sind alle in der WG wohnenden Personen geschützt. Es gibt nur eine Police, aber geteilte Prämienkosten.
(Riccarda Frei)