Jede Schweizerin, jeder Schweizer gibt viel Geld aus für Versicherungsprämien. Deshalb ist das Sicherheitsbedürfnis in den meisten Lebensbereichen gedeckt. Nur die Altersvorsorge bereitet vielen Grund zur Sorge.
Bis Ende Oktober müssen die Krankenkassen die Prämien für das kommende Jahr bekanntgeben. Für 2021 werden die Erhöhungen mit durchschnittlich 0,5 Prozent eher moderat ausfallen. Während die Prämien im Kanton Basel-Stadt unverändert bleiben, steigen sie in Bern um 0,8 Prozent. In Zürich sinken sie hingegen um 0,7 Prozent. Wer mit seiner neuen Prämie nicht einverstanden ist, kann bis Ende November die Grundversicherung kündigen oder ein anderes Modell wählen. Der Vergleichsdienst Comparis hilft, den günstigsten Versicherer zu finden. Eine neue Krankenversicherung muss jedoch auf jeden Fall abgeschlossen werden, denn diese zählt zu den obligatorischen Versicherungen. Weitere obligatorische Versicherungen sind doppelt eingekreist.
Obwohl die obligatorischen Versicherungen vom Bund diktiert werden, gibt es kantonale Unterschiede. So beinhaltet die Grundversicherung aller Schweizer Krankenkassen die gleichen Leistungen. Die dafür zu zahlenden Prämien variieren jedoch von Kanton zu Kanton.
Unter den Versicherern spielt der freie Markt. Ein direkter Vergleich einzelner Angebote für private Versicherungen ist deshalb schwierig. Meist fährt am günstigsten, wer sich beraten lässt und alle seine Versicherungsprodukte bei einem Anbieter bündelt. Für Betriebe haben Hotela und Gastrosocial branchenspezifische Angebote entwickelt. Neben Sachversicherungen rechnen sie auch die Sozialversicherungen ab.
Im Vergleich zum Ausland sind wir in der Schweiz auf Rosen gebettet. Gut aufgestellte Sozialversicherungen schützen vor Armut, auch wenn die Leistungen vielerorts kaum zum Leben reichen. Obwohl es immer wieder versucht wird, die Sozialwerke dürfen nicht zum Spielball der Politik werden. Gerade jetzt in der Corona-Krise zeigt sich deren Wert. Sie fangen in Not geratene Menschen auf.
(Gabriel Tinguely)
Tim Hegglin, AHV und BVG sind gesetzlich vorgegeben. Braucht es noch eine private Vorsorge?
Ja, die private Vorsorge ist für ein selbstbestimmtes Leben im Alter unabdingbar. Sie ermöglicht den individuellen Kapitalaufbau zur Sicherstellung des Lebensstandards im Alter. Da die Lebenserwartung steigt, ist es sinnvoll, früh und bereits mit kleinen Beträgen vorzusorgen.
Welche Produkte bieten Sie jungen Arbeitnehmenden an?
Für junge Berufsleute sind flexible Lösungen wichtig. So können Prämien, Erwerbsunfähigkeitsrenten und Todesfallkapitalien an sich verändernde Lebensereignisse angepasst werden. Entsprechend ist eine Vorsorgelösung mit flexiblen Sparbeiträgen zu empfehlen wie eine 3a-Police oder eine 3a-Banklösung.
Was raten Sie Jungen, die sich selbständig machen wollen und einen eigenen Betrieb übernehmen?
Für den Kapitalaufbau, der für die Selbständigkeit benötigt wird, sind Bank-Vorsorgelösungen sinnvoll. Parallel dazu sollte man für die Altersvorsorge mit einer Versicherungslösung sparen, bei der auch ein Invaliditäts- oder Todesfall abgesichert ist.
Prämien für die Säule 3a können von den Steuern abgezogen werden. Wie ist das später beim Kapitalbezug?
Ja, Prämien können in Abzug gebracht werden. Auszahlungen aus 3a-Vorsorgeeinrichtungen werden mit der Kapitalleistungssteuer besteuert. Zur Anwendung gelangt ein reduzierter Steuersatz und die Berechnung der Höhe der Kapitalleistungssteuer erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen.
Gibt es weiteren Spielraum zur Steueroptimierung?
Ja, indem man die Vorsorgegelder in unterschiedlichen Jahren bezieht. Dies ist jedoch nicht in allen Kantonen möglich. Zudem gibt es kantonale Unterschiede bei den Steuersätzen. Hier empfiehlt sich eine Beratung beim Spezialisten.
Was ist sinnvoller? Eine Rente oder ein Kapitalbezug?
Diese Frage ist nicht abschliessend zu beantworten, da persönliche Faktoren in die Entscheidung miteinfliessen. Am besten lassen Sie sich für diese individuelle Entscheidung in einem persönlichen Gespräch von unseren Swiss Life-Mitarbeitern beraten.
Die Schweiz ist ein sicheres Land. Trotzdem geben wir viel Geld für Versicherungen aus. Sind wir übervorsichtig?
Wir sind nicht generell übervorsichtig. Der hohe Lebensstandard und die dazugehörigen Vermögenswerte werden mit relativ günstigen Risikobeiträgen abgesichert. Tim Hegglin ist Leiter Externe Kommunikation bei Swiss Life Schweiz.
AHV: 1. Säule
Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung wurde 1948 auf Druck der SP eingeführt. Die AHV-Lohnabzüge werden als Renten ausbezahlt. Diese sollten nach der Pensionierung Miete, Krankenkasse und Essen decken. Die heutigen Maximalrenten von 2370 Franken für Einzelpersonen oder 3555 Franken für Ehepaare reichen dafür jedoch meist nicht aus.
BVG: 2. Säule
Die Berufliche Vorsorge ist seit 1985 obligatorisch und wird wie die AHV über Lohnabzüge finanziert. Sie soll die AHV-Renten ergänzen und gemäss Verfassung ein Leben wie vor der Pensionierung ermöglichen. Pro 100 000 Franken angesammeltem Vermögen gibt es eine Jahresrente von 6800 Franken, was einem sogenannten Umwandlungssatz von 6,8 Prozent entspricht.
IV
Die Invalidenversicherung ist schweizweit obligatorisch. Damit soll Versicherten bei Invalidität mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage gesichert werden. Die IV ist eng an die AHV angelehnt. Die Maximalrente entspricht der maximalen AHV-Rente. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip: alle zahlen mit Lohnabzügen und die Betroffenen erhalten eine Rente.
UVG/NBU
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskranheiten versichern. Der Arbeitgeber muss mindestens 80 Prozent des Lohnes versichern. Er übernimmt die Prämien für Berufsunfälle. Prämienanteile für Nichtbetriebsunfälle können vom Lohn abgezogen werden.
KVG
Die Krankentaggeldversicherung deckt die finanziellen Folgen, wenn Mitarbeitende kranheitsbedingt eine längere Zeit nicht arbeiten können. Arbeitgeber können das Kostenrisiko der Lohnfortzahlung ab drei bis maximal 730 Tage versichern. Finanziert wird die KVG über Lohnprozente.
ALV
Die Arbeitslosenversicherung erbringt Leistungen bei Erwerbsausfall wie Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Bei Verlust der Arbeitsstelle werden 70 Prozen des versicherten Verdienstes in Taggeldern ausbezahlt.
EO
Die Erwerbsersatzordnung entschädigt Arbeitsausfälle für Personen, die Militär-, Schutz- oder Zivildienst leisten und seit Juli 2005 auch die Mutterschaft. Die EO ist eng mit der AHV verbunden. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip und sichert 80 Prozent des Lohnes. Neu wird damit auch der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub finanziert.
Hotel & Gastro Union
Rechtschutz
Bei Unklarheiten mit dem Arbeitgeber oder bei Lohnfragen stehen den Mitgliedern der Hotel & Gastro Union äusserst kompetente Rechtsberater zur Verfügung. Jahr für Jahr bearbeitet der Rechtsdienst über 600 Rechtsfälle und erstreitet für die Mitglieder über zwei Millionen Franken. Im Notfall vertritt der Rechtsdienst Mitglieder auch vor Gericht.
Säule 3a
Für die private Vorsorge können Angestellte einen Maximalbetrag von aktuell 6826 Franken pro Jahr steuerbegünstigt anlegen. Die Auszahlung erfolgt frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter. Ein Vorbezug ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Säule 3b
Eignet sich für jede Person, um Kapital für individuelle Wünsche anzusparen. Es gibt keinen Maximalbetrag und keine vorgegebene Dauer sowie keine gesetzlichen Einschränkungen. Das Kapital ist frei verfügbar.
Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung macht Sinn, wenn im Todesfall das Vermögen und die Hinterbliebenenrente nicht ausreichen, um Familie und Partner finanziell abzusichern. Auch wenn die Invalidenrenten aus der 1. und 2. Säule nicht hoch genug sind, um den Lebensstandard zu halten.
Krankenkasse
Das Schweizer Krankenassensystem ist in zwei Teile gegliedert. Die Grundversicherung ist obligatorisch und deckt die ärztliche Grundversorgung. Mit dem Hausarztmodell und der Wahl der Franchise kann die Höhe der Prämie beeinflusst werden. Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der Grundversicherung. Wer nicht über einen Arbeitgeber gegen Unfall versichert ist, sollte dies in die Krankenversicherung aufnehmen.
Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind empfehlenswert und können für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden oder sind Teil einer Buchung. Die Versicherungsgesellschaften bieten individuelle Lösungen an.
Autoversicherung
Damit ein Auto in der Schweiz zugelassen wird, ist ein Fahrzeugnachweis einer Schweizer Versicherungsgesellschaft notwendig. Die Teilkasko deckt Schäden an fremden Fahrzeugen, Personen oder Sachen, die mit dem Auto verursacht werden. Die Vollkasko deckt auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Dasselbe gilt für Motorradfahrer.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist sehr empfehlenswert. Sie schützt den Wert von Eigentum wie Einrichtungsgegenstände, Kleider oder technische Geräte bei Beschädigung durch Wassser, Feuer, Einbruch oder Diebstahl.
Privathaftpflicht
Eine private Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch, aber sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie deckt Schäden, die anderen Menschen oder fremdem Eigentum zugefügt werden.
Gebäudeversicherung
Eine Gebäudeversicherung ist für Hauseigentümer in den meisten Kantonen obligatorisch und muss über den Kanton abgeschlossen werden. Für darin ausgeschlossene Gefahren können private Gebäudeversicherungen abgeschlossen werden.
Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung bietet einen umfangreichen Schutz gegen Haftungsansprüche von Dritten. Sie deckt Schäden an Personen und Eigentum von Gästen. Eingeschlossen sind auch Schäden am Mietobjekt, der Schlüsselverlust oder Schäden an anvertrauten Fahrzeugen von Gästen, die beim Einparken in der Garage entstehen können.
Betriebsausfall
Eine branchenspezifische Betiebsausfallversicherung schützt einen Betrieb vor Vermögensschäden bei Ertragsausfällen. Beispiele sind Betriebsunterbruch wegen Feuer, Wasser oder Elementarschäden (Lawinen) oder Zu- und Wegfahrtsverhinderung (Lawinen, Steinschlag). Betriebsunterbruch wegen Erdbeben kann zusatzversichert werden.
Epidemie/ Pandemie
Als optionale Erweiterung mit Aufpreis können in der Betriebsausfallversicherung auch Epidemien versichert werden. Corona hat gezeigt, dass es dabei äusserst wichtig ist, dass im Vertrag neben Epidemien auch das Wort Pandemien steht.
Inventarversicherung
Wie die private Hausratversicherung schützt die Inventarversicherung den Wert von Einrichtungsgegenständen wie Mobiliar, Porzellan, Gläser, Silber, Geräte und so weiter bei Beschädigung durch Wassser, Feuer, Einbruch oder Diebstahl. Gedeckt sind auch Schäden, die Mitarbeiter verursachen wie das Fallenlassen einer teuren Flasche Wein.
Gebäudeversicherung
Eigentümer einer Immobilie sind verpflichtet diese zu versichern. Dies beim Kanton oder einer Branchenorganisation. Was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist versichert. Ausgeschlossene Gefahren können separat versichert werden.