Mark Meili, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftskanzlei Prager Dreifuss
99 Prozent der Unternehmen in der Schweiz sind KMUs. Sie spielen eine zentrale Rolle in der Wirtschaft, sind aber bisher kaum zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Denn die geltenden Schweizer Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen bislang nur von Grosskonzernen befolgt werden. Dies dürfte sich bald ändern. Aufgrund des Drucks der EU, die 2023 die «Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD» verabschiedete, prüft der Bundesrat die Anpassung der Schweizer Anforderungen. Neu sollen solche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei folgenden Schwellenwerte überschreiten: 25 Millionen Franken Bilanzsumme, 50 Millionen Franken Umsatz oder 250 Vollzeitstellen. Grössere Hotellerie- und Gastronomiebetriebe könnten davon betroffen sein. Sie müssen nicht nur umfassende Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit vorlegen, sondern diese auch extern prüfen lassen. Auch wenn die neuen Kriterien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorerst nur auf grössere Schweizer KMUs zutreffen, wird in den nächsten Jahren auch der Druck auf kleinere Betriebe steigen. Neben den gesetzlichen Anforderungen wächst zudem auch die Erwartung von Lieferanten und Kunden, dass Unternehmen ihre Bezugsquellen, Lieferketten und Nachhaltigkeitsstrategie transparent deklarieren. Für Gastronomen empfiehlt es sich, dieses Thema früh genug anzugehen, um keine Nachteile zu erleiden und rechtzeitig auf Änderungen der Rahmenbedingungen vorbereitet zu sein.