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Wirtepatent: hier gelockert, dort verschärft

Die einen sehen darin eine Notwendigkeit, die anderen einen alten Zopf: das Wirtepatent. Einen Mittelweg hat Basel-Stadt gefunden.

Das Bundesamt für Statistik erfasst keine Daten zu Nationalität, Bildung oder Wirtschaftssektor bei Konkursen. Daher ist es schwer zu sagen, wie viele Konkurse im Gastgewerbe auf fehlendes, gastgewerbliches Fachwissen zurückzuführen sind. (ZVG)

Der Fähigkeitsausweis für Gastronomiebetriebe, im Volksmund Wirtepatent genannt, sorgt immer wieder für Gesprächsstoff. Für die einen garantiert der Wirtekurs, der auf das Patent vorbereitet, ein Mindestmass an Qualität, für die anderen ist es eine teure, bürokratische Hürde, die Innovationen im Gastgewerbe ausbremst. Letzteres dürften sich wohl auch die Kantone Zürich, Zug, Appenzell Ausserrhoden, Schwyz, Uri, Solothurn, Glarus und Graubünden gedacht haben, als sie das Wirtepatent Ende der 90er-Jahre abschafften. In Neuenburg war es 2015 so weit. Versuche, das Wirtepatent in diesen Kantonen wieder einzuführen, scheiterten. Mit Ausnahme von Solothurn. Hier wurde das Wirtepatent im Jahr 2016 wieder eingeführt. Die «minimalen Anforderungen» waren jedoch ziemlich happig. Zumindest für jene, die eine Vereinsbeiz betreiben wollten. Die Regierung ging deshalb nochmals über die Bücher. Seit April 2020 brauchen Wirte solcher Kleinstbetriebe nun doch kein Wirtepatent mehr. 

«Man muss eine Grundahnung haben. Einerseits als Gastgeber, andererseits als Unternehmer.»
 

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Betrieb maximal 50 000 Franken Jahresumsatz generiert und stark eingeschränkte Öffnungszeiten hat.

Gleich lange Spiesse in Nidwalden

Auch im Kanton Nidwalden sind  Vereinslokale vom Wirtepatent befreit. Geändert hat sich die Lage Anfang 2020 hingegen für Take-away-Betriebe mit Sitzgelegenheit. Deren Betreiber müssen aufgrund der vom Volk beschlossenen Gesetzesrevision neu bereits bei sechs und nicht erst bei 20 Sitzplätzen ein Wirtepatent vorweisen – oder eine Ausbildung in «Nahrung und Getränke, Gastwirtschaft oder Hauswirtschaft». 

Hürden senken, nicht abschaffen

Nicht mehr, sondern weniger Regulierung hätte sich SP-Grossrat Thomas Gander aus Basel-Stadt gewünscht. Er hatte dem Grossen Rat 2017 den Anstoss zur Abschaffung des Wirtepatents gegeben. 

Geeinigt haben sich grosser Rat und Regierungsrat letztlich auf das «Wirtepatent light», das seit Februar 2020 in Kraft ist. Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt, ist zufrieden mit der Lösung: «Basel-Stadt hat einen pragmatischen Weg gefunden, die Gäste und Mitarbeiter zu schützen, ohne dabei unnötig hohe Hürden für den Markteintritt zu schaffen.» Dieser Ansicht ist auch Initiant Thomas Gander.  Er erläutert: «Ich ging davon aus, dass jeder Bewerber ein Interesse daran hat, sich Grundkenntnisse für die Führung eines Gastronomiebetriebes anzueignen.» Doch die Praxis zeige, dass dies öfters nicht der Fall sei.

Mit der neuen Regelung beschränkt sich die Prüfung der Fähigkeiten zur Erlangung des Wirtepatents auf die beiden Bereiche Konsumenten- und Arbeitnehmerschutz.

(Désirée Klarer)