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Bäcker-Confiseur-GAV: Die Mindestlöhne steigen

Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag setzen die Sozialpartner ein positives Zeichen.

Die Bäckerei,- Konditorei- und Confiserie-Branche steht unter Druck. Fast im Wochentakt berichten Medien über Ladenschliessungen. Inhaber klagen darüber, dass sie keine Nachfolger finden. Es fehlt aber auch an Fachkräften und oft an Geld, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Nicht zuletzt macht vor allem Handwerksbetrieben die zunehmende Konkurrenz aus dem Detailhandel zu schaffen.

Es gilt, Perspektiven für Berufsleute aufzuzeigen.

Dass sich die Branche aber wieder aufrappeln und Ausgelernten wie auch Berufseinsteigern eine Perspektive bieten kann, zeigen die im Frühling erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. ­Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, darunter die Hotel & Gastro Union, einigten sich auf ein Vertragswerk, dass Berufsleuten spürbare Verbesserungen bringt. Ein zentraler Punkt ist der Anstieg der Mindestlöhne. Während der Minimallohn von Arbeitnehmenden ohne anerkannten Berufsschluss bisher bei 3504 Franken monatlich lag, steigt er neu um 166 Franken auf 3670 Franken. Mitarbeitende, die ebenso über keinen Abschluss verfügen, aber bereits seit drei Jahren in einem Betrieb der Bäcker-, Konditor- und Confiseur-Branche sind, profitieren von einer Lohnerhöhung von 220 Franken. Mitarbeitende mit eidgenössischem Berufsattest EBA kommen neu auf einen Mindestmonatslohn von 3900 Franken. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 lag dieser bei 3636 und seit 2023 bei 3745 Franken (beim Verkaufspersonal). Einen deutlichen Anstieg gibt es auch für Berufsleute mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis EFZ. Deren Lohn beträgt ab 2025 neu 4400 Franken. Dies bedeutet eine Erhöhung um rund 198 Franken jeweils für Produktions- und Verkaufsmitarbeitende.

Erstmals sind Mindestlöhne für Lernende verbindlich geregelt.

Aufwärts geht es auch für Berufsleute mit eidgenössischer Berufsprüfung, die mindestens in einem 60-Prozent-Pensum tätig sind. Ab 2025 beträgt deren Lohn 4929 Franken monatlich. Auch Mitarbeitende mit eidgenössischer Berufsprüfung und solche, die in verantwortlichen Funktionen als Produktions- oder Verkaufsleiter arbeiten, verdienen im Minimum neu 5350 Franken. Wer die höhere Fachprüfung absolviert hat und als Produktions- oder Verkaufsleiter tätig ist, erhält neu einen Mindestlohn von 5650 Franken. Allen Berufsleuten steht überdies ein 13. Monatslohn zu. Neu gibt es kein Gerangel mehr um einen Teuerungsausgleich. Die Mindestlöhne werden ab 2026 automatisch der Teuerung angepasst.

Nachtzuschläge für alle

Der neue Gesamtarbeitsvertrag regelt erstmals auch Mindestlöhne für Lernende. Bisher gab es lediglich Empfehlungen seitens des Arbeitgeberverbands Schweizer Bäcker-Confiseure SBC ohne Rechtsverbindlichkeit. Ab Lehrstart 2025 gilt: Für Lernende, die das eidgenössische Berufsattest EBA anstreben, gelten Mindestlöhne von 850 Franken im ersten und 950 Franken im zweiten Lehrjahr. Jene mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis EFZ verdienen im zweiten Jahr mindestens 1050 Franken und im dritten Jahr 1400 Franken.

Neu haben alle Lernenden einen Anspruch auf einen dreizehnten Monatslohn und auf Nachtzuschläge. «Gerade die Regelungen für Lernende sind ein grosser Fortschritt für unsere Branche», sagt Stefan Kogler, Geschäftsführer des Berufsverbands Bäckerei & Confiserie.

(Jörg Ruppelt)


Bäcker-GAV

Der Zeitpunkt des ­Inkrafttretens des neuen ­Gesamtarbeitsvertrags ist noch unklar. Der GAV ist erst gültig, wenn der ­Bundesrat ihn für allgemein­verbindlich erklärt. Die Hotel & Gastro Union hofft, dass dies im ersten Halbjahr 2025 geschieht.


Mehr Informationen unter:

hotelgastrounion.ch