Gute Neuigkeiten aus der Bäckerbranche: Weiterbildungen werden durch den GAV finanziell vergünstigt. Zudem ist der Kommentar zum GAV erschienen.
Roger Lang, stellvertretender Leiter des Rechtsdiensts der Hotel & Gastro Union, freut sich: «Weiterbildungen in der Bäckerbranche werden um 450 000 Franken pro Jahr vergünstigt. Zu verdanken ist dies den Mitgliedern des Schweizer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verbands sbkpv. Sie setzen sich mit ihrer Mitgliedschaft für bildungs- und sozialpolitische Anliegen in der Branche ein.»
Roger Lang nimmt an den Verhandlungen für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) teil und hat sich mit den anderen Vertretern des sbkpv für die Finanzierung eingesetzt. Neu werden Fachkurse in Bäckerei, Konditorei, Confiserie sowie für Verkauf und Technologie vergünstigt angeboten. Zusätzlich werden neu der Berufsbildnerkurs sowie die Berufsprüfung und die höhere Fachprüfung in der Produktion und im Detailhandel finanziell unterstützt. Für ungelernte Angestellte wird ein branchenspezifischer Sprachkurs geschaffen und finanziell unterstützt. Auch Fachkurse vor Ort im Betrieb werden zusätzlich subventioniert. Die Kurse werden in Zusammenarbeit mit der Fachschule Richemont durchgeführt. Konkret werden folgende Lehrgänge subventioniert:
Die Vorbereitungskurse Berufsprüfung (BP) inklusive eidgenössischem Abschluss und höherer Fachprüfung (HFP) werden zusätzlich mit 2000 Franken subventioniert. Die BP kostet neu noch 5630 Franken statt wie bis 2015 26 130 Franken. Die HFP koste neu nur noch 2100 Franken.
Finanziert werden die Kurse für Mitarbeitende, die zum Zeitpunkt der Anmeldung in einem Betrieb arbeiten, der dem Bäcker-GAV unterstellt ist. Weitere Details zu den einzelnen Kursen und den Vergünstigungen sind zeitnah der Website der Richemont-Fachschule zu entnehmen (richemont.swiss). Über diese Kurse berichtet auch die HGZ regelmässig.
Wofür sind Berufsbeiträge?
Monatlich bezahlen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bäckerbranche einen Berufsbeitrag von zehn Franken für den GAV-Vollzug. Mit dem Geld werden die oben erwähnten Lehrgänge vergünstigt. Aber auch Arbeitgeber und Mitarbeitende werden bei Fragen rund um den GAV beraten und bei Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Parteien wird vermittelt. Auch Kontrollen in den Betrieben zur Einhaltung des GAV werden aus diesem Topf beglichen, ebenso wie die Finanzierung der Weiterentwicklung des GAV bei veränderten Rahmenbedingungen. Mitglieder des sbkpv erhalten die Vollzugskostenbeiträge durch den Berufsverband erstattet, da sie durch ihre Mitgliedschaft bereits einen grossen Teil für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) leisten.
Neuer Kommentar zum GAV
Neu ist auf der Website der paritätischen Kommission Schweizer Bäcker-Confiseure (pkbc.ch) ein Kommentar zum GAV aufgeschaltet. Der Kommentar zum GAV soll dem Benutzer als Auslegungshilfe und zum Verständnis der einzelnen Artikel im GAV dienen. Nebst den Erklärungen zu den einzelnen GAV-Bestimmungen enthält der Kommentar weitere Ergänzungen anderer Rechtsquellen wie dem Obligationenrecht oder dem Arbeitsgesetz.
Anhand dieses Kommentars sollen die GAV-Artikel möglichst klar, verständlich und übersichtlich erklärt werden. Es ist zu beachten, dass der Kommentar die gemeinsamen Ansichten und Auffassungen der paritätischen Kommission der Sozialpartner wiedergibt. Über die darüber hinausgehende Auslegung sind sich die Sozialpartner nicht einig. Für Fragen steht der Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union den Mitgliedern zur Verfügung.
(Mario Gsell)