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Klimafreundlich schockfrosten

Ab dem 1. Januar 2020 sind die bisherigen Kältemittel R404a für Neugeräte verboten. Unternehmen müssen sich also schon jetzt darauf vorbereiten.

Schnellkühler und Schockfroster müssen ab 2020 mit dem neuen Kältemittel R452a ausgerüstet sein. (ZVG)

Seit Anfang Januar rüstet Irinox seine Schnellkühler und Schockfroster mit dem neuen Kältemittel R452a aus. Die Umstellung auf ein neues Kältemittel wurde notwendig. Denn für Neugeräte verbietet die EU die Verwendung des bisherigen Kältemittels R404a ab dem 1. Januar 2020. Der Grund für das Verbot ist der hohe GWP-Wert. Der GWP-Wert (Global Warming Potential) definiert das relative Treibhauspotenzial im Vergleich zu CO2. Das Nachfüllen und Rezyklieren von R404a ist noch bis 2030 erlaubt. «Mit der gleichen Sorgfalt, mit der wir unsere Produkte herstellen, haben wir in zahlreichen Tests eine Kältemittelmischung gefunden, die innerhalb der Norm liegt und das gleiche Leistungsprofil für Irinox Schnellkühl- und Schockfrostanwendungen aufweist. Irinox ist den Mitbewerbern damit einen grossen Schritt voraus», sagt Giovanni Esposito, Vertriebsleiter Europa und Vorderasien bei Irinox. 


Mehr Informationen unter: 

www.irinoxprofessional.com