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«Lex Booking»: Schweizer Hotels von Knebelverträgen befreien

Schweizer Hotels fordern fairere Rahmenbedingungen für Online-Buchungen. Der Nationalrat beriet sich betreffend des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.

Online-Plattformen sollen ihre dominante Stellung gegenüber Hoteliers nicht mehr ausspielen dürfen. (Adobe-Stock)

Das Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis hat im Auftrag von Hotelleriesuisse zwischen Januar und Februar 2022 Schweizer Hotels zu ihren Vertriebskanälen befragt. Die Resultate zeigen eine Bi-Polarisierung der Kanäle: Online-Buchungsplattformen (OTA) auf der einen, Direktbuchungen auf der anderen Seite. Wichtig ist eine politische Lösung, die einen fairen Wettbewerb ermöglicht.

Rund 90 Prozent der befragten Hoteliers beurteilen die Praxis der Online-Plattformen, ohne Rücksprache jederzeit Preise unterbieten zu können, als unfair. Insbesondere kleinere Betriebe sind den Plattformen stärker ausgeliefert. Zudem minimiert die Dominanz von Booking.com die Marktanteile der wenigen verbliebenen Konkurrenten, was die Abhängigkeit der Betriebe von diesem einen Anbieter zusätzlich verstärkt. Die Studie stützt die verbreiteten Befürchtungen innerhalb der Branche, dass die Marktsituation bei den Plattformen Innovationskraft und Wettbewerb im digitalen Raum verhindert.

Die Beherbergungsbranche drängt schon seit 2015 auf ein Verbot aller Paritätsklauseln in den Geschäftsbedingungen der Online-Plattformen. Der Bundesrat hat nun eine Gesetzesänderung ins Parlament gebracht. Der Nationalrat behandelte gestern, Dienstag, eine Änderung im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), die so genannte Preisparitätsklauseln verbieten würde (Anm. d. Red.: Redaktionsschluss war vor der Nationalratssitzung). Für die Branche ist es aber essenziell, dass alle Paritäten verboten werden. Paritätsklauseln von Preisen, Verfügbarkeit und Konditionen sind nämlich das Instrument, mit dem Online-Plattformen ihre dominante Stellung ausnutzen können. Sie binden Hoteliers so an sich, dass diese ein Zimmer auf ihrer eigenen Webseite nicht mehr zu besseren Konditionen offerieren können als auf der Plattform. Die HGZ wird über die Entscheide informieren.

(ade)