Nötige Verbesserungen oder geschwächter Mieterschutz: darüber streiten Parteien und Verbände vor dem Abstimmungssonntag.
Fast 60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer leben zur Miete. Deshalb sind die Mietrecht-Vorlagen vom 24. November bedeutend. Sie betreffen nicht nur Wohnungsmieten, sondern auch gemietete Geschäftsräume. Die Vorlagen wurden vom Parlament erarbeitet und werden vom Hauseigentümerverband und von der SVP, FDP und Mitte unterstützt.
Die erste Vorlage betrifft die Untermiete. Hier sollen Missbräuche, zum Beispiel zu teures Weitervermieten, verhindert werden. Künftig würde es eine schriftliche Zustimmung der Vermieter brauchen. Diese könnten ausserdem einen Mietvertrag schneller kündigen, wenn die Mietpartei die Regelungen zur Untermiete missachtet. Nach einer erfolglosen ersten Mahnung könnte demnach die Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen ausgesprochen werden. Die zweite Vorlage soll die Kündigung wegen Eigenbedarfs vereinfachen. Mussten Vermieter bisher dringenden Eigenbedarf geltend machen, soll es neu genügen, wenn dieser bedeutend und aktuell ist. Dies soll auch lange Rechtsverfahren abkürzen.
Gegen beide Vorlagen ergriff der Mieterverband das Referendum. Unterstützt wird dieser auch vom Dachverband der Arbeitnehmenden Travail Suisse, dem auch die Hotel & Gastro Union angehört. Die Verschärfung bei der Untermiete sei ein Vorwand zur Schwächung des Mieterschutzes. Schon heute müssten Mieter die Einwilligung der Vermieter einholen. «Auch ist es bereits verboten, zu hohe Mieten für die Untervermietung zu verlangen, auch für Airbnb.» Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs sei ebenfalls möglich – die Fristen könnten in dringenden Fällen bereits heute verkürzt werden. Das neue Gesetz führe nur dazu, dass einfacher und ohne klare Gründe gekündigt werden könne.
(agu)
Am 24. November stimmt die Schweiz zudem über den Ausbau von sechs Autobahnabschnitten für 4,9 Milliarden Franken ab. Die vierte Vorlage betrifft die Finanzierung der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung. Ambulante und stationäre Behandlungen sollen künftig von Krankenkassen und Kantonen nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden.