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Nationalrat verbietet «Knebelverträge» von Buchungsplattformen

Es ist offiziell: Hotels dürfen wieder ihre eigenen Preise bestimmen.

«Auf den Buchungsplattformen zum günstigsten Preis» – das dürfen booking.com, Expedia & Co. nun nicht mehr von Hotels verlangen. (Bild: booking.com)

Hotels sollen auf ihrer Webseite günstigere Tarife offerieren dürfen als auf Online-Buchungsplattformen. Der Nationalrat hat am Montag eine Motion aus dem Ständerat angenommen, die das verlangt. Mit 120 zu 52 Stimmen sieht die Mehrheit im Parlament wettbewerbsschädigende «Knebelverträge» in den Preisklauseln. Es sei unverständlich, dass ein Hotelier, der für seine Kunden mehr leiste als die Plattform, eine hohe Vermittlungskommission bezahlen müsse und erst noch in seiner Preispolitik eingeschränkt werde, argumentierten die Befürworter des Verbots.

Immer mehr Hotelübernachtungen würden über Buchungsplattformen gebucht. Praktisch kein Hotel könnten es sich mehr leisten, auf diesen Vertriebskanal zu verzichten. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, sei es für die Hoteliers existenziell, den Direktvertrieb über die hoteleigene Website fördern zu können.

Auswirkungen noch zu unklar

Zur Diskussion stand im Parlament nur ein Verbot der engen Preisparitätsklauseln. Bereits 2015 verbot die Wettbewerbskommission (WEKO) so genannte weite Preisparitätsklauseln. Diese hatten Hoteliers gezwungen, auf allen Vertriebskanälen einen gleich hohen Preis zu garantieren. Die sogenannten engen Paritätsklauseln blieben hingegen erlaubt. Davon profitierte in erster Linie das US-amerikanische Online-Portal Booking.com, das in der Schweiz mit 70 Prozent Marktanteil jetzt schon eine Vormachtstellung habe, wie Pirmin Bischof (CVP/SO) in seinem Vorstoss kritisierte. Die unternehmerische Freiheit der Hoteliers werde eingeschränkt.

Booking.com bedauert – Hoteliers erfreut

Booking.com bedauerte in einem Communiqué den Entscheid. Das Parlament bremse so den Wettbewerb und die Transparenz. Den Konsumenten drohten höhere Preise. Gerade kleine Hotels und Familienbetriebe müssten den Schaden tragen. Zudem sei das Verbot der Klausel ein tiefer Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

Expedia, das weltweit grösste Online-Reiseunternehmen, sprach davon, dass mit dem Entscheid der Interessenausgleich zwischen Hotels und Online-Reisebüros geschädigt sei. Es könne «zu einer Verschlechterung der Qualität, höheren Preisen für Konsumenten und einem Rückgang der Übernachtungen von ausländischen Touristen in der Schweiz» kommen.

Ganz im Gegenteil, schreiben Tourismus-Verband, Seilbahnen Schweiz, Gastrosuisse, hotelleriesuisse und Parahotellerie Schweiz: Der Entscheid schaffe zusätzliche unternehmerische Freiheit für die Hotels. Der durch die Klausel entstandene Standortnachteil für die Schweiz müsse nun schnell beseitigt werden. Paritätsklauseln seien in den Nachbarländern bereits verboten. (she)