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«Zufriedene sollen bei Krankenkasse bleiben»

Immer im Herbst geht das «Gstürm» ums Wechseln der Krankenkassen los. Swica-Sprecherin Silvia Schnidrig sagt, was es dabei zu beachten gilt.

Silvia Schnidrig kennt das Gast- und das Versicherungsgewerbe. (ZVG)

Silvia Schnidrig, die Swica ist Hauptsponsor der Schweizer Kochnationalmannschaft und dadurch eng mit dem Gastgewerbe verbunden. Brauchen Angestellte im Gastgewerbe bestimmte Krankenkassenleistungen häufiger als Versicherte in anderen Berufen?
In Bezug auf Krankentaggelder gibt es keine spezifischen Krankheiten, die bei Mitarbeitenden des Gastgewerbes häufiger auftreten als bei anderen Berufsgruppen. Als Berufskrankheiten, die unter das Unfallgesetz fallen, kommen jedoch vermehrt Ekzeme und Allergien vor.

Um Prämienkosten zu sparen, wechseln viele Menschen im Herbst die Krankenkasse. Lohnt sich das wirklich?
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn man mit den Leistungen seiner Krankenversicherung unzufrieden ist oder die Krankenkasse  das gewünschte Versicherungsmodell nicht mehr anbietet. Natürlich ist auch die Prämienhöhe ein Faktor, der beachtet wird. Insbesondere solange man gesund ist, interessieren in erster Linie tiefe Prämien. Bei Krankheit hinge-gen wird einem die Qualität der Dienstleistung viel wichtiger.

Für wen lohnt sich ein Wechsel eher nicht?
Wer mit seiner Versicherung zufrieden ist, sollte nicht wechseln. Auch für Leute mit einer Erkrankung, die davon ausgehen müssen, dass sie in der Zusatzversicherung nicht wechseln können, lohnt es sich weniger, die Grundversicherung zu wechseln. Sie hätten dann zwei verschiedene Versicherungsanbieter, was einen gewissen administrativen Zusatzaufwand mit sich bringt.

Worauf sollte man bei einem Wechsel unbedingt achten?
In erster Linie muss bei der Grundversicherung auf die Kündigungsfrist geachtet werden. Diese ist Ende November für den Wechsel aufs nächste Jahr. Bei Zusatzversicherungen gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen und teils auch Mehrjahresverträge. Hier ist das Wichtigste: Nie kündigen, bevor man die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten hat.

Gibt es etwas, das Menschen im Gastgewerbe zum Thema Krankenkasse unbedingt wissen sollten?
Für die Saisonangestellten gibt es ein einfaches An- und Abmeldesystem (Talon). Der Prämienabzug wird dann über den Lohnabzug vorgenommen. Es ist auch sinnvoll, sich beim Berufsverband, dem man angehört, oder seiner Krankenkasse nach speziellen Angeboten zu erkundigen.

Was sind das für Angebote?
Die Swica beispielsweise hat mit Gastrosuisse für das Gastgewerbe einen Heilungskosten-Kollektivvertrag. Alle Studierenden, welche die Ausbildung in der Hotelfachschule Belvoirpark absolvieren, sind dadurch ebenfalls versichert. Wenn jemand sein Angestelltenverhältnis aufgibt, um etwa eine höhere Berufsprüfung zu absolvieren, und vorgängig bei seinem Arbeitgeber gegen Nichtbetriebsunfall (NBU) versichert war, hat er die Möglichkeit, eine Abredeversicherung von 180 Tagen abzuschliessen. Bei der Swica kann diese sogar auf neun Monate verlängert werden. Eine Abredeversicherung muss zwingend beim UVG*-Versicherer des ehemaligen Arbeitgebers abgeschlossen werden.

(Interview Riccarda Frei)

*UVG = obligatorische Unfallversicherung


Zur Person

Silvia Schnidrig kennt sich sowohl in der Gastronomie wie auch im Versicherungswesen gut aus. Von 1999 bis 2007 war sie bei der Gastronomie- und Hotelmanagement-Gruppe SV Group als Chief Communications Officer tätig. In der gleichen Position arbeitete Silvia Schnidrig am Hauptsitz der Suva, bevor sie zur Krankenkasse Swica wechselte.

www.swica.ch