Wintersport: mit dem Segen des Chefs auf die Piste

Der Reiz, in einer Wintersport-Destination zu arbeiten, liegt auch an der Nähe zu den Pisten. Doch nicht alle Chefs finden es toll, wenn Mitarbeitende dem Schneesport frönen.

Jeder 14. Schneesportunfall hat gravierende Folgen. (Adobe-Stock)

«Alles fahrt Schi, Schi fahrt di ganzi Nation», heisst es in einem Schweizer Schlager. Auch auf gastgewerbliche Mitarbeitende üben Sonne, Berge und Schnee eine grosse Anziehungskraft aus. Einige Arbeitgeber werben sogar mit der Nähe zur Piste oder mit Benefits wie vergünstigte Bergbahntickets um Fachkräfte.

Andere hingegen untersagen ihren Mitarbeitenden den Spass auf der Piste. Mit Blick auf den Fachkräftemangel und die Zahl von rund 33 000 verunfallten Arbeitnehmenden jeden Winter ist das nachvollziehbar. Doch dürfen Chefs das Skifahren oder Snowboarden überhaupt verbieten?

Für Angestellte gilt Treuepflicht

«Mitarbeitende haben die ihnen übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuüben und die berechtigten Interessen ihres Arbeitgebers in guten Treuen zu wahren. Das bedeutet, Arbeitnehmer haben alles zu unterlassen, was ihren Arbeitgeber wirtschaftlich schädigen könnte», erklärt Roger Lang. Er ist Leiter des Rechtsdienstes der Hotel & Gastro Union. Diese so genannte Treuepflicht beziehe sich hauptsächlich auf den Arbeitsplatz und nicht auf die Freizeit. «Ein Wintersportverbot dürfte daher vor Gericht wohl nicht standhalten.»

Freiwillig verzichten

Roger Lang erklärt weiter: «Wir empfehlen den Einzelvertragsparteien, offen und ehrlich miteinander über die Risiken des Wintersports zu sprechen.» Insbesondere jetzt, in Zeiten des Arbeitskräftemangels, könnte es sinnvoll sein, dass Mitarbeitende ausnahmsweise auf die Ausübung risikoreicher Sportarten verzichten, sofern der Arbeitgeber zum Ausgleich eine Gegenleistung erbringt. «Ob sie eine solche Absichtserklärung treffen wollen oder nicht», sagt Roger Lang, «ist selbstverständlich den Arbeitgebern und ihren Mitarbeitenden überlassen.»

(Riccarda Frei)