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E-Scooter gehören auf die Strasse

E-Trottinetts sind in Städten bequeme Fortbewegungsmittel. Allerdings machen sich viele Anwender – ohne es zu wissen – strafbar.

E-Trottinetts, E-Scooter, Easy Rider oder wie die kleinen, elektrobetriebenen Rollbretter mit Lenker auch immer genannt werden, sind aus den Innenstädten nicht mehr wegzudenken. Lässig von A nach B durch die City zu kurven ist in. Zum Ärger vieler Fussgänger geschieht dies oft auf dem Trottoir. Das ist nicht nur lästig und gefährlich, sondern vor allem ist es verboten.

Gleiche Regeln wie für Velos

E-Scooter und Co sind im Stras­senverkehrsgesetz den Velos gleichgestellt. Das bedeutet: Man darf mit ihnen nur auf der Strasse fahren, nicht aber auf dem Trottoir oder in Zonen, die nur Fussgängern vorbehalten sind.

Auch E-Trotti-Fahrer müssen sich an Verkehrsregeln halten. (Pexels)

Auch beim Kauf solcher Fahrgeräte im Internet gilt es, einiges zu beachten. Zum Beispiel, dass E-Scooter, die mehr als 20 Stundenkilometer schnell fahren, in der Schweiz gar keine Verkehrszulassung haben. Im Internet kursieren zwar zig Tricks, wie man E-Scooter schneller machen kann. Dies zu tun, ist aber eine schlechte Idee. Einerseits, weil die Polizei verdächtige Geräte sofort aus dem Verkehr zieht und rechtliche Schritte gegen deren Besitzer einleitet. Andererseits, weil es im Fall eines Unfalls Probleme mit der Versicherung gibt.

Keine E-Scooter für Kinder

Etwas, das viele Eltern auch nicht wissen: Für Kinder, die jünger sind als 14 Jahre, ist das Fahren eines E-Scooters verboten. Und Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen gültigen Fahrausweis für Mofas, um auf dem E-Trottinett durch die City flitzen zu dürfen.

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