Bleibt Ende des Gelds noch Monat übrig, werden gerne mal Freunde und Kollegen angepumpt. Eigentlich keine grosse Sache, sofern man einige Regeln beachtet.
«Bei Geld hört die Freundschaft auf.» Dieses Sprichwort kommt nicht von ungefähr. Schon so manche Freundschaft ist daran zerbrochen, dass die Bilanz nicht ausgeglichen wurde. Sprich: dass ausgeliehenes Geld nicht zurückgezahlt wurde oder man sich nicht über eine Verzinsung des geliehenen Betrags einigen konnte.
Leiht ein Freund einem anderen für einen bestimmten Zeitraum Geld, handelt es sich dabei rechtlich um ein Darlehen. Wird zwischen den beiden nichts anderes vereinbart, ist dieses Darlehen zinslos. Das heisst, es wird genau der Betrag zurückgezahlt, der ausgeliehen wurde.
Der Verleiher hat aber auch die Freiheit, für sein Geld Zinsen zu verlangen. Für Konsumkredite hat der Bundesrat einen zulässigen Höchstzinssatz festgelegt. Einen solchen gibt es bei Darlehen unter Freunden nicht. Die Zinshöhe ist also frei wählbar. Allerdings darf die Höhe des Zinses, den die Freunde aushandeln, nicht sittenwidrig sein. Wird ein Wucherzins verlangt, ist die Vereinbarung ungültig. Als allgemein akzeptabel gilt für private Darlehen ein zulässiger Maximalzins von 18 bis 20 Prozent.
Machen die Freunde keinen Zins für das Darlehen aus, gilt der Zinssatz, der zum Zeitpunkt und am Ort des Darlehensempfangs üblich ist. Diese Zinsen sind Jahreszinsen. Bei Darlehen unter Freunden sind Zinseszinsen nämlich nicht erlaubt.
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