Wie lange dauert die Kündigungsfrist? Ihre Fragen rund um die Kündigung beantwortet der Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union.
Nein, das ist nicht zulässig. Eine Kündigung darf nur dann an eine Bedingung geknüpft werden, wenn der Gekündigte selber über den Eintritt der Bedingung entscheiden kann. (Zum Beispiel: Ich kündige, wenn ich nicht mehr Lohn erhalte.)
Generell muss empfohlen werden, immer so rechtzeitig zu kündigen, dass die siebentägige postalische Abholfrist noch in die Zeit vor Beginn der Kündigungsfrist fällt. Denn in dieser Frage ist die Rechtsprechung der Gerichte leider nicht immer einheitlich. Mehrheitlich herrscht aber die Meinung vor, dass eine eingeschriebene Kündigung auf den Tag als zugestellt gilt, der auf den Tag folgt, an dem die Post eine Abholeinladung in den Briefkasten legt, wenn der Gekündigte nicht zu Hause angetroffen wird.
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an welchem das Arbeitsverhältnis endet.
Nein, das geht nicht mehr. Vereinbaren die Parteien eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, kann keine Partei mehr den Arbeitsvertrag auf einen früheren Zeitpunkt kündigen, auch wenn der Arbeitsvertrag eine solche Kündigungsmöglichkeit vorsieht.
Eine Kündigung vor Stellenantritt ist zwar zulässig, die Kündigungsfrist wird aber erst vom Tag des Stellenantritts berechnet. Kündigen Sie den Arbeitsvertrag vor Stellenantritt und treten Sie die Stelle nicht an, müssen Sie Schadenersatz wegen Vertragsbruch bezahlen.
Unter einer Änderungskündigung versteht man eine Kündigung, mit der ein Vertragspartner eine Vertragsänderung durchsetzen will, der Chef zum Beispiel einen tieferen oder der Mitarbeiter einen höheren Lohn. Änderungskündigungen sind zulässig.
Eine Kündigung während eines unbezahlten Urlaubs ist grundsätzlich möglich. Es ist aber strittig, ob die Kündigungsfrist schon vor der Wiederaufnahme der Arbeit zu laufen beginnen kann.
Ja, es wird empfohlen, den Arbeitsvertrag vor Stellenantritt schriftlich auszufertigen. Der Mitarbeiter kann jederzeit die schriftliche Ausfertigung des Arbeitsvertrages verlangen.
Gemäss Landes-Gesamtarbeitsvertrag L-GAV des Gastgewerbes kann das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit im ersten bis zum fünftem Arbeitsjahr mit einer Frist von einem Monat, ab dem sechsten Arbeitsjahr mit einer Frist von zwei Monaten, je auf das Ende eines Monats, gekündigt werden.
(Mario Gsell)