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Notfälle im Alltag: die 144 anrufen … und dann?

Wer in der Schweiz Auto oder Töff fahren will, muss einen Nothelferkurs besuchen. Trotzdem wissen viele später nicht mehr, was bei einem Notfall zu tun ist.

Ein Gast sackt mitten im Restaurant regungslos zusammen. Um in einer solchen Situationen richtig zu reagieren, ist es wichtig, Erste-Hilfe-Massnahmen wie die ABC-Regel zu kennen und den Mut zu haben, sie auch anzuwenden. Es gilt der Grundsatz: Nur nicht zu helfen, ist gefährlich.

Als medizinischer Laie kann man für allfällige Fehler bei oder für Folgen von Nothilfe nicht belangt werden. Für unterlassene Hilfe jedoch schon. In der Schweiz ist jede Person verpflichtet (Art. 128 StGB), Nothilfe zu leisten. Wer einem Menschen, den er verletzt hat oder der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Es ist darum sinnvoll, sich immer wieder Erste-Hilfe-Massnahmen wie die ABC-Regel in Erinnerung zu rufen. Auch ist es hilfreich, Handgriffe wie das Anlegen eines Druckverbands oder Abläufe wie das korrekte Alarmieren von Rettungskräften zu üben.

Vorgesetzte müssen zudem sicherstellen, dass alle ihre Mitarbeitenden die Telefonnummern von Ambulanz/Notruf (144), Polizei (117), Feuerwehr (118) und Rega (1414) kennen und wissen, wo sich der nächste Verbandskasten befindet. Dieser muss stets mit allem Wesentlichen gefüllt sein. Darin enthaltene Medikamente wie Schmerzmittel, Brandsalbe oder Wunddesinfektionsspray dürfen ihr Verfallsdatum nicht überschritten haben.

Ruhig und überlegt handeln

In Hotels und Restaurants arbeitet man zum Glück fast nie allein. Darum können Erste-Hilfe-Massnahmen, die oft zeitgleich zu erfüllen sind, gut auf mehrere Helfer aufgeteilt werden. Während eine Person die Ambulanz (Tel. 144) alarmiert, geht eine andere nach draussen, um den Krankenwagen einzuweisen. Derweil kümmert sich jemand bis zum Eintreffen der professionellen Retter um die Person in Not und allenfalls ein weiterer Helfer um deren Angehörige. Bis die professionellen Helfer vor Ort sind, wird die Person in Not nie allein gelassen. Ist sie ansprechbar, redet man in beruhigendem Ton mit ihr.

 

Bis die Profis übernehmen können, müssen Laien Hilfe leisten. (Unsplash)

Sackt ein Gast plötzlich zusammen, kann das verschiedene Gründe haben. Hier zwei mögliche Ursachen und Handlungsweisen zur Überbrückung der Zeit, bis ein Arzt vor Ort ist.

Schwächeanfall/Kollaps

Angst, Hitze, zu wenig Trinken oder Essen, langes Stehen, Vergiftungen, Alkohol und Drogen können einen Schwächeanfall auslösen. Zu den Symptomen für einen Kollaps zählen: plötzliches Zusammensinken, Blutdruckabfall, aussergewöhnlich schneller oder langsamer Puls sowie eine kurze Bewusstlosigkeit. Als Erste-Hilfe-Massnahme legt man die betroffene Person so hin, dass ihre Beine erhöht sind. Einengende Kleidung lockern. Ein kalter Umschlag auf ihrer Stirn wirkt erfrischend.

Schlaganfall/Hirnschlag

Alleine schon beim Verdacht auf einen Schlaganfall muss sofort der Notruf 144 gewählt werden. Je schneller die betroffene Person in einem spezialisierten, sogenannten Stroke Center behandelt wird, desto höher ist ihre Chance, mit möglichst geringen Folgeschäden zu überleben.

Hinweise für einen Schlaganfall sind: plötzliche, meistens einseitige Lähmungen im Gesicht, in den Armen und Beinen, plötzlich auftauchende, ungewöhnlich heftige Kopfschmerzen, Sehstörungen wie plötzliche Blindheit oder Doppelbilder, meist nur auf einem Auge, heftiger Schwindel mit Gehunfähigkeit, Sprachstörungen sowie Schwierigkeiten, Gesprochenes zu verstehen.

Entgegen der landläufigen Meinung treffen Schlaganfälle nicht nur Senioren, sondern Menschen jeden Alters. In seltenen Fällen sogar Kinder.

(Riccarda Frei)


Die ABC–Regel

A (Airway): Atemwege ­kontrollieren, allenfalls ­freimachen und offen halten. B (Breathing): beatmen, falls die Person nicht selber atmet. C (Circulation): Blutkreislauf (Puls, Blutdruck, Temperatur, Hautfarbe) kontrollieren, Blut­ungen stillen, Druckverband anlegen.


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