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Sind Zuschläge für Singles zulässig?

Alleinreisende zahlen in Hotels fürs Übernachten oft mehr, als wenn sie in Begleitung unterwegs wären. Das ist zwar rechtmässig, aber nicht wirklich gastfreundlich.

Manche Anbieter werben damit, keinen Singlezuschlag zu erheben. (unsplash)

Haarschnitte und Kleidung für Frauen sind teurer als für Männer. Bei Autoversicherungsprämien hingegen müssen junge Männer tiefer in die Tasche greifen als ältere Frauen und Män-ner. Und Alleinreisende jeden Geschlechts zahlen für eine Übernachtung im Hotel in der Regel mehr, als wenn sie in Begleitung reisen würden. Das ist auf den ersten Blick zwar nicht fair, aber alltäglich und teilweise auch durchaus erklärbar und verständlich.

Preise müssen transparent sein

In der Schweiz herrscht die Vertragsfreiheit. Deshalb dürfen Hotels ihre Preise grundsätzlich frei gestalten und Einzelzimmerzuschläge erheben. Bei verbrauchsabhängigen Preisbestandteilen wie beispielsweise den Mahlzeiten haben Alleinreisende allerdings einen Anspruch auf eine Reduktion. Zudem darf ein Hotel keine irreführenden Preisangaben ­machen, und es muss Transparenz über die im Preis enthaltenen Leistungen schaffen. Aus dem Angebot, das schriftlich oder auch mündlich erfolgen kann, muss ersichtlich sein, was darin enthalten ist. So muss der Gast erkennen können, ob sich der Preis auf eine Einzel- oder eine Doppelbelegung des Zimmers bezieht. Und ob Frühstück, Halb- oder Vollpension und welche weiteren Dienstleistungen inbegriffen sind. Dank dieser Transparenz kann der Gast Preise und allfällige Einzelzimmerzuschläge vergleichen und reagieren, wenn ihm der Preis für die Einzelbelegung zu hoch erscheint. Zum Beispiel, indem er sich ein anderes Hotel sucht.

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