Seit dem 7. Juni werden die ersten Covid-Zertifikate ausgestellt. Damit sollen unter anderem sichere Reisen im EU-Raum wieder möglich werden.
Mit dem Covid-Zertifikat für Geimpfte, Getestete oder Genesene geht es voran wie geplant. Somit sollen seit Montag bereits die ersten Zertifikate ausgestellt werden. Die rechtliche Grundlage dafür schuf der Bundesrat heute mit der Verabschiedung der Verordnung über die Covid-Zertifikate. «Das Ziel des Zertifikates ist klar: Bewegungsfreiheit soll es schaffen, indem man belegt, dass man entsprechend geimpft, genesen oder getestet worden ist. Das Zertifikat wird insbesondere das Reisen im Schengenraum vereinfachen», sagte Bundesrat Ueli Maurer an der Medienkonferenz.
Die Verordung regle bisher noch nicht, was erfüllt sein muss, damit beispielsweise der Besuch von Clubs oder Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat, dafür ohne Einschränkungen möglich ist. Maurer erläutert: «Das muss noch gelöst werden und ist auch im Rahmen der Gesetzesberatung Covid Teil der Diskussionen im Parlament.» Gar nicht erfreut über die Verzögerung dürfte unter anderem die Bar- und Clubkommission Zürich sein, welche ihrem Frust bereits tags zuvor in einer Medienmitteilung Luft machte: «Dringender denn je braucht es eine klare Ansage, welche Perspektive die Nachtkultur in der Schweiz hat. Denn zusätzliche Schutzmassnahmen an Veranstaltungen mit rigorosen Zutrittsbeschränkungen (GGG-Prinzip) werden mit zunehmendem Impffortschritt weiter an Akzeptanz verlieren.» Mitte Juni nun möchte der Bundesrat genauer definieren, wo und wie das Covid-Zertifikat zum Einsatz kommen soll. Bisher angedacht sind drei Bereiche (siehe unten).
Bereits bekannt ist, wie der Prozess für die zweiwöchige Testphase im Pilot-Kanton Bern aussehenden soll. Wer in der Impfapplikation vacme die Einwilligung zu einem Impf-Zertifikat gegeben hat, wird nach der zweiten Impfung eine SMS erhalten mit einem Link zu einem sicheren Dokument, dem Impf-Zertifikat. Wie der Prozess in anderen Kantonen aussehen wird, hängt von den Kantonen und deren Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ab. Laut Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT), sei man auf jeden Fall bemüht darum, jenen Kantonen den Vorzug zu geben, die früher Sommerferien haben: «Wir schauen, dass wir dort früher Zertifkate ausstellen können.»
Spätestens Ende Juni soll das Covid-Zertifikat laut dem Bundesamt für Gesundheit der gesamten Schweizer Bevölkerung zur Verfügung stehen. Das Herzstück des Zertifikats, das es in digitaler Form sowie in Papierform geben soll, ist ein QR-Code. Die elektronische Lösung ist gemäss Bundesrat zudem kompatibel mit dem EU-Zertifikat.
Das Ampel-System des Covid-Zertifikats
Grüner Bereich: Hier ist das Zertifikat ausgeschlossen. Zum grünen Bereich gehören beispielsweise
Oranger Bereich: An diesen Orten ist das Zertifikat freiwillig. Es sei denn, die epidemiologische Lage verschlechtert sich wieder. Dann ist der Zutritt voraussichtlich nur noch mit Covid-Zertifikat möglich.
Roter Bereich: Der Zutritt zu Orten im roten Bereich ist nur mit dem Covid-Zertifikat möglich. Dazu gehören:
Für Prüfende wird es die «Covid Certificate Check»-App geben, für Getestete, Geimpfte oder Genesene das Covid-Zertifikat in Papierform oder auf der «Covid Certificate»-App.
(Désirée Klarer)