Der Gesamtarbeitsvertrag der Bäckerbranche sichert die Mitarbeitenden auch gegen Unfall, Krankheit und im Alter besser ab, als es das Gesetz vorschreibt.
Im neuen Gesamtarbeitsvertrag der Schweizer Bäcker- und Konditorbranche wurden die Versicherungs- und Lohnfortzahlungsansprüche der Mitarbeitenden sichergestellt. Das kommt auch im Falle von Krankheit und Unfall zum Tragen. Der GAV soll die berufliche und finanzielle Sicherheit der Angestellten langfristig stärken und ihnen in Notlagen besseren Schutz bieten. Roger Lang, Leiter Sozialpolitik und Kampagnen bei der Hotel & Gastro Union, betont: «Das Gesetz sieht leider nur eine minimale Lohnfortzahlung vor. Durch bessere gesamt-arbeitsvertragliche Bedingungen stärken wir die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmenden.»
Die Arbeitgeber müssen eine Krankentaggeldversicherung abschliessen oder eine gleichwertige Alternative bieten, die eine Lohnfortzahlung von 80 Prozent für maximal 730 Tage pro Krankheitsfall gewährleistet. Dies abzüglich einer höchstens 90-tägigen Wartefrist. Diese Regelung greift auch nach einer Kündigung. «Eine stabile Einkommensbasis kann in schwierigen Situationen entscheidend sein», so Lang. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte der Krankentaggeldversicherungsprämien. Sollte keine ausreichende Versicherung abgeschlossen worden sein, muss der Arbeitgeber die vollen Leistungen erbringen. Diese Regelung garantiert eine faire Kostenverteilung und Absicherung im Krankheitsfall.
Auch die Lohnfortzahlung während des Militär- und Zivilschutzdienstes ist im neuen GAV klar geregelt. Während der Rekrutenschule haben Arbeitnehmer An-spruch auf achtzig Prozent des Lohnes. Bei Instruktions- und Beförderungsdiensten beläuft sich der Anspruch auf sechzig Prozent. Bei Wiederholungskursen sowie im Durchdienerdienst gibt es den vollen Lohn. Auch für den Zivildienst gelten Entschädigungen, die Mitarbeitenden eine angemessene finanzielle Absicherung bieten sollen.
Die Unfallversicherung zahlt bei einem Unfall achtzig Prozent des Lohnes. Ab dem 31. Tag sind es neunzig Prozent, sofern man vollständig arbeitsunfähig ist. «Durch diese Unterstützung schaffen wir eine Grundlage, auf die sich die Mitarbeitenden verlassen können», so Roger Lang.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle beschäftigten Arbeitnehmer gemäss dem entsprechenden Reglement bei der Pensionskasse Panvica zu versichern. Die Beitragskosten werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Betriebe, die eine gleichwertige Vorsorgeeinrichtung haben, dürfen diese beibehalten. Roger Lang weiss: «Die Pensionskasse Panvica konn-te in den letzten drei Jahren eine attraktive Verzinsung bieten. Sie ist finanziell stabil und sichert die Renten.»
(Andrea Decker)