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Wenn es im Urlaub knallt

Die Sommersaison ist zu Ende. Für viele Gastge­werbler und Touristiker beginnen nun ihre eigenen Ferien. Viele fahren in ihre Heimatländer oder machen einen Roadtrip.

Wer im Ausland mit Auto oder Töff unterwegs ist, muss sich mit den dort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen. Und er muss sich darauf einstellen, dass auf den dortigen Strassen eventuell ein anderer Fahrstil gepflegt wird als in der Schweiz. Deshalb lohnt es sich, vor der Reise seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und ­allenfalls einen Auslandsschadenschutz abzuschliessen.

Drei Ws für mehr Sicherheit

Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, müssen die Autofahrer die drei Ws umsetzen:

- Warnblinker einschalten

- Warnweste anziehen

- Warndreieck aufstellen

Beim Aufstellen des Warndreiecks sind innerorts 50, ausserorts 100 und auf Autobahnen mindestens 150 Meter als Abstand zum Unfallort empfohlen.

Bei grösseren Schäden und Unfällen mit Verletzten sollte immer die Polizei gerufen werden. In verschiedenen osteuropäischen Ländern ist dies selbst bei kleineren Unfällen erforderlich. Ist man mit einem Mietwagen unterwegs, ist der Polizeiruf ebenfalls wichtig, da die Mietwagenfirmen aus Versicherungsgründen auf ein offizielles Unfallprotokoll bestehen.

Unfall dokumentieren

Es schadet auch nicht, zusätzlich selber Fotos aus verschiedenen Perspektiven vom Unfallort und Schaden zu machen. Dabei Bremsspuren, Glassplitter, Dellen und Schrammen nicht vergessen. Zudem sollte der europäische Unfallbericht ausgefüllt werden. Darin werden die Personalien, die Versicherung des Unfallgegners, der Unfallhergang sowie Namen und Adressen von allfälligen Zeugen festgehalten.

Um für den Notfall gewappnet zu sein, gehören der europäische Unfallbericht und die internationale Versicherungskarte mit ins Reisefahrzeug. (Unsplash)

Bestehen Sprachschwierigkeiten, sollten die Unfallbeteiligten ihren eigenen Bericht ausfüllen, unterschreiben und der Gegenpartei eine Kopie davon überreichen. Auf keinen Fall sollte man jedoch einen Unfallbericht unterschreiben, den man selber nicht lesen und verstehen kann. Im ganzen Trubel am Unfallort darf man nicht vergessen, sofort die Autoversicherung und die Mietwagenfirma zu informieren.

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