Gemäss dem Verband für Heimtiernahrung leben in der Schweiz rund 1,85 Millionen Katzen. Ab und zu erkunden sie mehr als nur den heimischen Garten. Heimatlos sind sie deswegen aber nicht.
Schnurrli, Nero oder Minka – Katzen sind in der Schweiz mit Abstand die beliebtesten Haustiere. Während die einen ihr Leben als Stubentiger verbringen, stromern andere als Freigänger durch Gärten, über Wiesen und Felder. Die sprichwörtliche Neugier der Katzen führt dazu, dass sich die Vierbeiner oft weit von ihrem Zuhause entfernen. Manchmal dringen sie sogar in fremde Häuser ein und machen es sich gemütlich.
In drei von zehn Haushalten lebt mindestens eine Katze. (Pexels)
Da für Katzen, anders als bei Hunden, noch keine Chip-Pflicht besteht, ist es nicht immer einfach, ihre Besitzer zu ermitteln. Einfach behalten darf man das Tier, das einem zugelaufen ist, aber auch nicht.
Als Erstes muss man den Besitzer der Katze ermitteln und ihn über ihren Aufenthaltsort informieren. Weiss man nicht, wem die Katze gehört, nimmt man mit der Schweizerischen Tiermeldezentrale stmz.ch Kontakt auf. Dort können gefundene und vermisste Tiere registriert und mit ihren Besitzern wieder vereint werden. Auch Tierärzte und Tierheime in der Umgebung kann man informieren. Bis der rechtmässige Besitzer gefunden ist, darf der Finder der Katze diese bei sich zu Hause halten. Dies allerdings nur, wenn er dem Tier eine artgerechte Unterbringung bietet. Meldet sich der Eigentümer innert zwei Monaten, muss ihm die Katze ausgehändigt werden. Konnte der Tierhalter nach zwei Monaten nicht eruiert werden, darf man die zugelaufene Katze behalten.
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