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Vorsicht mit Insekten

Auf dem Teller sehen sie für uns noch exotisch aus: Mehlwürmer, Heimchen und Wanderheuschrecken. Doch seit dem 1. Mai sind sie als Lebensmittel in der Schweiz zugelassen.

Vorsicht: Nur weil der Verzehr legal ist, ist es der Vertrieb noch lange nicht. (Bild ZVG)

Dies unter folgenden Bedingungen, wie sie die Verordnung über neuartige Lebensmittel im neuen eidgenössischen Lebensmittelrecht regelt: Die Tiere müssen aus einer Zucht stammen, über einen angemessenen Zeitraum tiefgefroren und einer Hitzebehandlung unterzogen worden sein, um vegetative Keime abzutöten. Und: «Lebensmittel, die eine dieser Insektenarten enthalten, müssen klar gekennzeichnet sein», so Karin Stalder, Ernährungsexpertin von aha! Allergiezentrum Schweiz. Diese Angaben sind für Allergiker wichtig: «Personen, die allergisch auf Weich- und Krebstiere sind, können auch auf Insekten reagieren», erklärt Karin Stalder. Der Grund dafür sind verwandte Proteine, die Kreuzreaktionen auslösen können. Barbara Ballmer-Weber, Allergologin und Chefärztin am Kantonsspital Luzern, bestätigt: «Eiweisse, die sich etwa in Krustentieren wie Crevetten finden, wurden auch in Mehlwürmern identifiziert.»

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