Am 25. September stimmt das Schweizer Stimmvolk über die AHV-Revision ab. Unter anderem soll dabei das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre angehoben werden.
Die Gewährleistung der Altersvorsorge ist ein leidiges Thema – aber ein wichtiges. Zumindest, wenn die Renten auch für kommende Generationen sichergestellt sein sollen. Dennoch scheiterten in den vergangenen Jahren zahlreiche Versuche, die AHV zu stabilisieren.
Die letzte Reform war 1997. Damals wurde das Rentenalter der Frauen von 62 auf 64 Jahre erhöht. Ein wenig Luft erhielt die Altersvorsorge zudem 2019. Damals sagte das Schweizer Stimmvolk mit 66,4 Prozent Ja zur Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF). Diese Vorlage verschaffte der AHV jährlich über zwei Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen. Damit leistete die Reform einen wichtigen Beitrag zur vorläufigen Sicherung der Renten. Um die Renten auch langfristig zu gewährleisten, muss sich etwas tun. Zumindest, wenn man den Prognosen des Bundesamts für Sozialversicherungen Glauben schenken darf. Darin geht das Bundesamt davon aus, dass der AHV-Fonds spätestens 2029 rote Zahlen schreiben wird. Das Problem: Die Gesellschaft wird immer älter, und es gehen mehr Menschen in Rente, als ins Erwerbsleben eintreten.
Alain Berset, Bundesrat
«Die Ausgaben wachsen stärker als die Einnahmen. Das bedeutet, dass sich die finanzielle Lage der AHV langsam, aber sicher verschlechtern wird», argumentierte der zuständige Bundesrat Alain Berset. Durch die Reform sei die AHV für die kommenden zehn Jahre gewährleistet.
Bei der Reform handelt es sich de facto um zwei Vorlagen, die miteinander verknüpft sind: Die Erhöhung der Einnahmen durch eine Anpassung der Mehrwertsteuer sowie die Anpassung der Leistungen der AHV. Wird eine Teilvorlage abgelehnt, kann die andere nicht in Kraft treten.
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer soll von 7,7 Prozent auf 8,1 Prozent steigen. Der reduzierte Satz sowie der Sonder-satz sollen um je 0,1 Prozent erhöht werden.
Der grösste Streitpunkt findet sich jedoch in der zweiten Teilvorlage: die schrittweise Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre. Beschämend, finden die Gewerkschaften. So weist etwa Travail Suisse darauf hin, dass Frauen bereits heute schon einen Drittel weniger Rente erhalten würden als Männer. «Die Erhöhung des Frauenrentenalters trifft eine Generation Frauen, die es nicht verdient hat, länger zu arbeiten», sagt Adrian Wüthrich, Präsident Travail Suisse.
Zwar soll das höhere Rentenalter für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert werden. Doch das genügt den Gewerkschaften nicht. Die Reform komme einem Rentenabbau gleich, findet etwa Mattea Meyer, Co-Präsidentin der SP. Auch die Flexibilisierung des Rentenalters von 63 bis 70 Jahre stösst bei den Gegnern nicht auf Gegenliebe. Sie befürchten, dass das Rentenalter 67 bald für alle Realität werden könnte. Weiter weisen sie daraufhin, dass das Problem durch die AHV-Reform langfristig nicht gelöst sei.
Am 25. September stimmt das Schweizer Stimmvolk nun über die AHV-Reform ab.
(Désirée Klarer)