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Diskriminiert am Arbeitsplatz

Aufgrund von Hautfarbe oder Herkunft benachteiligt zu werden, ist im Berufsleben nach wie vor keine Seltenheit. Tun kann man dagegen nur wenig. Ausser, darüber zu sprechen.

Vor dem Gesetz sind alle gleich – die Realität sieht oft anders aus. (Sonja Buri)

«Schon in der Ausbildung machte ich erste Erfahrungen mit zwei rassistischen Gästen», erinnert sich Miriam De Melo zurück. Die Instruktorin für überbetriebliche Kurse des Aus- und Weiterbildungszentrums G’Art in Luzern erzählt: «Sie fragten, wer mir wohl die Stelle als Servicemitarbeiterin gegeben habe. Es sei eine Frechheit, dass so jemand wie ich die Möglichkeit erhalte, eine Ausbildung zu machen.» Auch in ihrer späteren beruflichen Laufbahn sah sich De Melo immer wieder mit Diskriminierung konfrontiert. Sei es wegen der Hautfarbe, sei es wegen ihres Namens.

Während einer Wintersaison im Berner Oberland habe ein Gast sie gar unverblümt gebeten, bitte im Bereich der blonden Mitarbeitenden platziert zu werden. Da es dort keinen Platz mehr hatte, musste er wohl oder übel in der Station von Miriam De Melo Platz nehmen. Als sie ihm die Suppe brachte, wusste der Gast nicht recht, ob er sie essen sollte. «In meinem gebrochenen Englisch sagte ich ihm, dass er sich mal überlegen solle, wer das Essen zubereitet und bringt, bevor er voreilige Schlüsse zieht.»

Nach dem Abschluss der Hotelfachschule Thun wiederum verschickte De Melo gut 75 Bewerbungen. «Das sagt wohl alles», so die Fachfrau, die 2016 zur Zukunftsträgerin im Bereich Service gewählt wurde. Nach der Niederlage mit den 75 Bewerbungen habe sie durch eine Bekannte die Chance erhalten, als stellvertretende Geschäftsführerin zu starten. Man müsse sich die Aner-kennung verdienen und zudem die richtigen Menschen kennen. «Jene, die einem etwas Gutes tun wollen. Die Menschen, die einem gegenüber negativ eingestellt sind, lässt man ihrer Weg gehen.»

Von Gastronomie abgewendet

Ähnliche Erfahrungen machte auch der Ghanaer Najeem Takiyu-Deen, der nebst seinem Studium in Wirtschaftsinformatik eine Weile im Gastgewerbe jobbte. Als Abwäscher sei er von den Mitarbeitenden eher herablassend behandelt worden. «Es gab solche, die haben mir noch nicht mal in die Augen gesehen, wenn sie das dreckige Geschirr bei mir abgeladen haben», sagt er. Auch gegrüsst worden sei er von den wenigsten. «Doch der Gipfel der Frechheit war, als mir meine damalige künftige Vorgesetzte beim Durchlesen meines Lebenslaufs beiläufig ein ‹Oh, Sie studieren? Dann sind Sie ja intelligent› an den Kopf knallte.» Er sei in dem Moment so perplex gewesen, dass er nichts darauf habe antworten können. Da er dringend eine Stelle benötigt habe, habe er sie dennoch angenommen. «Sobald ich konnte, wechselte ich. Nun bin ich Velokurier.»

Vor dem Gesetz sind alle gleich

Sowohl De Melo als auch Takiyu-Deen sind sich einig: Um dem Rassismus den Wind aus den Segeln zu nehmen, muss über das Thema gesprochen werden.

Miriam De Melo sagt: «Ich erlebe tagtäglich, dass es nicht nur mir so geht. Menschen werden nicht nur aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert. Auch Alter, Herkunft oder Namen spielen eine Rolle.»

Doch was kann man rechtlich unternehmen, wenn man den Verdacht hat, diskriminiert zu werden? Leider nicht sehr viel, sagt Roger Lang, Leiter Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union. Zwar gebe es in Hinblick auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau das Gleichstellungsgesetz. Doch bei Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Hautfarbe und dergleichen fehle eine solche Grundlage für private Vertragsverhältnisse. «Die Bundesverfassung beinhaltet wenigstens, dass vor dem Gesetz alle gleich sind.»

Handhabe bestehe in Hinblick auf Diskriminierung nur bei staatlichen Betrieben. Also solchen, die einen verfassungsmässigen Auftrag haben. Bei privaten Firmen habe dies keine Wirkung. Lang sagt: «Was man im Falle von Diskriminierung jedoch tun kann, ist, die Person strafrechtlich anzuzeigen.»

(Désirée Klarer)


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