Seit 1. Januar gelten im Strassenverkehr einige neue Gesetze. Weitere Neuerungen treten imApril in Kraft.
Velowege sollen besser und sicherer werden. Um dies zu erreichen, ist das Bundesgesetz über Velowege per 1. Januar in Kraft gesetzt worden. Die Kantone sind nun verpflichtet, Velowegnetze zu planen und zu realisieren.
Die Bevölkerung soll nicht nur durch attraktivere Velowege zu mehr umweltfreundlicherer Mobilität motiviert werden. Autofahrer sollen zudem vermehrt Fahrgemeinschaften bilden. Als Anreiz erhalten sie einige Vorteile.
Dazu wurde das neue Symbol «Mitfahrgemeinschaft» etabliert. Im Verkehr kann das Symbol mit dem Wort «ausgenommen» auf einer Zusatztafel zu den Signalen «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen», «Verbot für Motorwagen» und «Busfahrbahn» vorkommen. Auf so signalisierten Fahrstreifen und -spuren dürfen neu Autos verkehren, die mindestens mit der auf dem Symbol angegebenen Anzahl Personen besetzt sind. Zudem gibt es neu Parkplätze, die ebenfalls mit dem Mitfahrgemeinschaft-Symbol gekennzeichnet sind. Auf diesen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt ebenfalls mindestens mit der angegebenen Insassenzahl besetzt sind. Für die Wegfahrt hingegen ist keine Mindestbesetzung nötig.
Mitte April wird ein neuer Führerausweis eingeführt. Er ist noch fälschungssicherer als die heutigen Ausweis. Die bisherigen Ausweise bleiben gültig. Auf die Fahrberechtigung hat der neue Ausweis keine Auswirkungen.
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