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Lärm darf nicht belästigen

Wer bis spät arbeitet, fängt zwangsläufig auch spät mit dem Feierabend an. Das wäre kein Problem, wenn da nicht die lieben Nachbarn wären, die auf ihre Nachtruhe pochen.

Laute Nachbarn können ganz schön nerven. (Adobe-Stock)

Nach einem harten Arbeitstag mit Freunden noch ein bisschen zusammensitzen, einen Feierabenddrink geniessen, quatschen, lachen und vielleicht auch ein wenig Musik hören. Vor 22 Uhr abends dürfte sich niemand an dieser Art der Freizeitgestaltung stören. Später am Abend jedoch sieht die Situation anders aus. Wer nach 22 Uhr eine Party feiert oder sonst Lärm verursacht, den die Nachbarn als störend empfinden, muss mit einer Anzeige rechnen.

Hohe Bussen und Haftstrafen

Wie die Konsequenzen nach so ­einer Anzeige aussehen, hängt davon ab, in welchem Kanton man ­die Nachtruhe gestört hat. Denn nicht das Schweizer Strafgesetzbuch, sondern die kantonalen Strafrechts- und Polizeiordnungen regeln die Strafen.

Gemäss der Rechtsberatungsplattform Lex4you droht Partyfeiernden, die es im Kanton Bern mit der Lautstärke übertreiben, eine Busse bis zu 1000 Franken. Um ­einiges teurer wird es in den Kanto­nen Freiburg und Genf. Dort kann wegen Ruhestörung eine Busse von bis zu 10 000 Franken fällig werden. Im Kanton Solothurn gibt es nicht nur Geldbussen. «Grober Unfug oder Nachtlärm» können hier mit einer Haftstrafe von bis ­zu acht Tagen bestraft werden.

Unterschiedliche lange Nachtruhe

Welcher Lärm zu welcher Uhr­zeit erlaubt oder eben verboten ist und wie lange die Nachtruhe ­dauert, hängt nicht vom Kanton ab, sondern ist im Reglementder Gemeinden festgelegt. In der Deutschschweiz liegt die Zeit der Nachtruhe meist zwischen 22 und 6 Uhr morgens. Im Tessin und in der Romandie beginnt die Nachtruhe zur gleichen Zeit wie in der Deutschschweiz, dauert aber eine Stunde länger, bis 7 Uhr.

Allfälligen Ärger vermeiden

Besonders wenn es etwas zu feiern gibt wie Geburtstag oder bestandene Berufsprüfung, sollte man die Nachbarn frühzeitig informieren. Und sie um Verständnis bitten, wenn es etwas laut und spät wird. Oder noch besser: Man lädt die Nachbarn zur Party ein.

(rif)